Die Schatzkammer der Earthlings

Der dezentrale Finanzmechanismus des Volkes der Earthlings

Dieses Dokument führt Abschnitt 03 der Charta näher aus. Bei einer Abweichung gilt die Charta, und bei einer Abweichung der Charta von der Erklärung gilt die Erklärung. Die Schwellen, Quoren und Fristen legt die Charta fest; dieses Dokument gibt sie wieder und kann sie nicht ändern.

Die Schatzkammer der Earthlings ist der Finanzmechanismus des Volkes, der über die Abstimmung der DAO-Vollversammlung und durchsichtige Verfahren verwaltet wird. Sie dient als Grundlage für die Durchführung von Projekten, die Entwicklung der Plattform, Bildungsanregungen und humanitäre Hilfe.

ABSCHNITT 01. Grundlagen und Zweck

Artikel 1. Begriff und Stellung

Wesentliche Merkmale:

  • die Verwaltung ausschließlich über die Abstimmung der DAO-Vollversammlung;
  • die Durchsichtigkeit aller Finanzvorgänge im verteilten Register;
  • die selbsttätige Ausführung der Beschlüsse nach Maßgabe der Ausrollung der Smart Contracts;
  • die verwaltenden Rechte sind möglichst gering gehalten, auf gewählte Unterzeichner verteilt und wirken über einen Timelock;
  • öffentliche Rechenschaft in Echtzeit.

Der Zustand der Schlüssel in der Phase des Strukturaufbaus. Die Schlüssel liegen beim Gründer. Ihre Übergabe an die Multisig der gewählten Core Nodes oder unter die Kontrolle der DAO ist der Maßstab für den Übergang zum nächsten Abschnitt des Fahrplans. Nach der Übergabe kann niemand allein über die Mittel verfügen; in der Phase des Strukturaufbaus wird diese Beschränkung verfahrensmäßig gesichert, und wir legen das unmittelbar offen, statt es zu verschweigen.

Artikel 2. Der Zweck

  • Die Finanzierung von Projekten - die Unterstützung von Anregungen, die auf die Ziele des Volkes gerichtet sind
  • Die Entwicklung der Plattform - die technische Infrastruktur und ihre Verbesserung
  • Bildungsprogramme - Möglichkeiten zum Lernen und zur Entwicklung der Teilnehmer
  • Humanitäre Hilfe - Nothilfe und gesellschaftliche Anregungen
  • Die Bildung von Rücklagen - ein finanzieller Puffer für Krisenlagen

Artikel 3. Die grundlegenden Grundsätze

Durchsichtigkeit. Die Bewegung der Mittel ist in Echtzeit von jedem Menschen ohne unser Zutun überprüfbar.

Demokratie. Alle Beschlüsse über die Verteilung der Mittel fasst die DAO-Vollversammlung durch Abstimmung nach dem Grundsatz „ein Mensch - eine Stimme“. Das Gewicht der Stimme hängt unter keinen Umständen vom Umfang der eingebrachten Mittel ab.

Eigenständigkeit. Nach Maßgabe der Ausrollung führen die Smart Contracts die Beschlüsse selbsttätig aus, was den Raum für Beeinflussung und persönliche Kontrolle verringert.

Rechenschaft. Jedes finanzierte Projekt veröffentlicht nach dem Abschluss jedes Abschnitts Berichte über die Verwendung der Mittel.

Der gegenwärtige Zustand. Die Kasse wird auf einer Safe-Geldbörse im Netz Polygon geführt (0xaEC7016218f7883bf6e47a2C932FdE6d822086C0); ihre Vorgänge sind öffentlich und überprüfbar. Die Schwelle der Unterschriften auf dieser Geldbörse beträgt bislang eine: Der Schlüssel liegt beim Gründer, eine Multisig gibt es noch nicht. Das lässt sich von jedem Menschen an der Adresse überprüfen, und wir benennen es selbst. Der Übergang zu einer Multisig der Gewählten ist ein Maßstab für den Übergang zwischen den Abschnitten des Fahrplans. Die in Artikel 20 beschriebenen Smart Contracts der Schatzkammer werden schrittweise ausgerollt; bis zu ihrer Ausrollung werden die entsprechenden Regeln verfahrensmäßig und nicht selbsttätig ausgeführt. Die Core Nodes und der Emergency Multisig sind heute nicht gewählt.

ABSCHNITT 02. Die Quellen der Mittel

Die wichtigste Quelle der Bildung ist ein einmaliger Beitrag beim Beitritt im Gegenwert von 79 USD, der beim Beitritt entrichtet wird. Das ist eine einmalige Zahlung: Nach dem Erhalt des Passes gibt es keine jährlichen und keine monatlichen Zahlungen. Der Beitrag deckt die Selbstkosten der Identitätsprüfung und der Ausgabe des Passes, fließt in die Schatzkammer und wird nach den Regeln des Artikels 9 verwendet.

Der Beitrag beim Beitritt ist von freiwilligen Beiträgen und Spenden zu unterscheiden.

Artikel 3-bis. Die Zahlung für einen anderen

Den Beitrag für einen Menschen kann nicht er selbst entrichten, sondern ein anderer Mensch oder die Schatzkammer. Eine Befreiung vom Beitrag gibt es nicht: Er wird stets vollständig entrichtet, und verschieden ist allein, wer zahlt.

Die offene Warteschlange. Ein Mensch, der den Beitrag nicht selbst entrichten kann, stellt sich mit einer einzigen Handlung in eine offene Warteschlange. Weder ein Antrag noch Nachweise noch eine Begründung werden von ihm verlangt und dürfen verlangt werden. In der Warteschlange werden nur die laufende Nummer und das Datum der Aufnahme veröffentlicht; Angaben über den Menschen werden in ihr nicht veröffentlicht.

Der Ablauf der Zahlung. Bezahlt wird der Kopf der Warteschlange. Einen bestimmten Menschen auszuwählen ist nicht möglich: Die Möglichkeit der Auswahl schafft Verhältnisse der Gönnerschaft, die mit der Gleichheit der Teilnehmer unvereinbar sind. Dem Zahlenden wird nicht mitgeteilt, für wen er gezahlt hat; dem Bezahlten wird nicht mitgeteilt, wer den Beitrag für ihn entrichtet hat.

Die Gleichheit der Pässe. Im Register wird nicht festgehalten, von wem der Beitrag entrichtet wurde. Ein von einem anderen Menschen bezahlter Pass unterscheidet sich in nichts von jedem anderen, und für Status, Stimme und Teilnahme zieht die Zahlung für einen anderen keinerlei Folgen nach sich.

Wer zahlen kann. Jede Person, unabhängig von der Zugehörigkeit zum Volk der Earthlings. Der Name des Zahlenden wird nach seiner Wahl veröffentlicht; eine anonyme Zahlung ist zulässig.

Die Schatzkammer als Zahlende. Die Vollversammlung ist befugt, einen Anteil der eingehenden Beiträge festzulegen, der auf die Bezahlung der Warteschlange verwendet wird. Der Anteil wird veröffentlicht, selbsttätig angewandt und durch Beschluss der Vollversammlung geändert. Solange kein Anteil festgelegt ist, wird die Warteschlange nur von Menschen bezahlt.

Rechenschaft. Veröffentlicht werden die Länge der Warteschlange, die Zahl der in einem Zeitraum bezahlten Beiträge und die Summe, die die Schatzkammer darauf verwendet hat. Angaben, die es erlauben, die Person der Wartenden festzustellen, werden niemals veröffentlicht.

Artikel 4. Freiwillige Beiträge

Jeder Earthling kann jederzeit einen freiwilligen Beitrag leisten - in der Recheneinheit, in Kryptowährung oder in staatlicher Währung über gebilligte Partnerkanäle.

Die Beiträge sind vollständig freiwillig. Ihr Fehlen berührt weder den Status als Earthling noch seine Stimme noch den Zugang zu irgendetwas.

Artikel 5. Zuwendungen und Spenden

Die Schatzkammer kann Zuwendungen und Spenden von äußeren Organisationen unter den folgenden Voraussetzungen annehmen:

  • Durchsichtigkeit der Quelle - Angaben über den Spender werden veröffentlicht, sofern er nicht anonym bleiben wollte; bei einer anonymen Spende werden die Tatsache des Eingangs und die Summe ohne Feststellung der Quelle veröffentlicht;
  • Keine Bedingungen - Zuwendungen dürfen keine Bedingungen enthalten, die den Grundsätzen des Volkes widersprechen;
  • Verbot der Einflussnahme - Spender erhalten weder eine Stimme noch Einfluss auf Beschlüsse der DAO. Die Höhe einer Spende gibt nichts außer Dank.

Die Bekämpfung der Geldwäsche. Die Schatzkammer erbringt keine Finanzdienstleistungen für Dritte und verfügt nur über die eigenen Mittel des Volkes, doch sie nimmt äußere Eingänge an und arbeitet über eine juristische Person als Werkzeug, unterliegt also den Anforderungen der jeweiligen Rechtsordnungen. Deshalb: Vorgänge in staatlicher Währung laufen über die Bankkanäle der juristischen Person und unterliegen ihren Verfahren zur Prüfung des Kunden; größere und ungewöhnliche Eingänge werden vor der Annahme auf ihre Quelle geprüft, und eine anonyme Spende, die die von der Vollversammlung festgelegte Schwelle übersteigt, wird nicht angenommen; Spenden von Personen und Organisationen unter Sanktionsbeschränkungen werden in keiner Form angenommen. Die Schwelle und den Ablauf der Prüfung legt ein Beschluss der Vollversammlung fest, und sie werden veröffentlicht.

Artikel 6. Die Ausgabe der Recheneinheit

Ein Teil der Mittel entsteht durch eine gesteuerte Ausgabe der Recheneinheit nach einem Modell, das die DAO-Vollversammlung bestätigt hat. Die Einzelheiten stehen in einem gesonderten Dokument.

  • die Ausgabe wird durch durchsichtige Regeln geregelt, die im Smart Contract festgeschrieben sind;
  • eine Änderung der Regeln verlangt eine qualifizierte Mehrheit;
  • die Mittel aus der Ausgabe fließen unmittelbar in die Schatzkammer;
  • die Ausgabe unterliegt einer öffentlichen Prüfung.

Artikel 7. Abführungen vom Gewinn der Zellen

5 Prozent des Gewinns einer Zelle fließen in die Schatzkammer.

  • die Abführungen erfolgen über Smart Contracts nach Maßgabe ihrer Ausrollung;
  • die Berechnung ist durchsichtig und überprüfbar;
  • die Mittel fließen unmittelbar ein, ohne Mittler;
  • die Abführung kann in der Recheneinheit, in staatlicher Währung oder in Stablecoin erfolgen.

Verwendung: gemeinsame Infrastruktur, Bildungsanregungen, Hilfe für beginnende Zellen, strategische Ziele des Volkes.

Artikel 8. Andere Quellen

Die DAO-Vollversammlung kann weitere Quellen unter Wahrung von Durchsichtigkeit und Unabhängigkeit billigen: Erträge aus kostenpflichtigen Diensten der Plattform, die Lizenzierung von Techniken, die Rückzahlung von Mitteln aus erfolgreich finanzierten Projekten, andere Quellen durch Beschluss einer qualifizierten Mehrheit.

ABSCHNITT 03. Die Verteilung des Haushalts

Artikel 9. Der Aufbau des Jahreshaushalts

Der Jahreshaushalt wird auf fünf Bereiche verteilt. Die Anteile werden nur mit qualifizierter Mehrheit der DAO-Vollversammlung geändert.

AnteilBereichInhalt
25%PlattformServer, Entwicklung, Prüfung der Smart Contracts, Sicherheit, Benutzererfahrung
30%Wachstum und KommunikationInformationskampagnen, Inhalte, Arbeit mit Medien, Wachstum der Gemeinschaft, Veranstaltungen und Partnerschaften
20%Projekte der GemeinschaftFinanzierung von Projekten, die durch Abstimmung der DAO gebilligt wurden
15%BildungUntersuchungen, Bildungsprogramme, Dokumentation, Veröffentlichungen
10%RücklagenfondsPuffer für Krisenlagen, technische Ausfälle, Kursschwankungen und rechtlichen Schutz

Artikel 10. Die Verteilung nach Unterstützung

Wenn mehrere Projekte die Zustimmungsschwelle überschritten haben, die Mittel des Bereichs aber nicht für alle reichen, wird die Reihenfolge der Finanzierung so bestimmt (Charta, Artikel 11):

  1. Jeder Earthling kennzeichnet alle Projekte, die er für förderungswürdig hält - eines oder auch alle. Die Zahl der Kennzeichnungen ist nicht begrenzt und wird durch nichts bezahlt.
  2. Die Zahl der Kennzeichnungen jedes Projekts wird ermittelt.
  3. Die Projekte werden nach absteigender Zahl der Kennzeichnungen finanziert, bis die Jahresobergrenze des Bereichs ausgeschöpft ist.
  4. Projekte, die im laufenden Umlauf keine Finanzierung erhalten haben, behalten ihre Billigung und nehmen ohne erneute Abstimmung an der nächsten Verteilung teil.

Warum keine quadratische Abstimmung. Sie drückt die Stärke einer Vorliebe aus: Ein Teilnehmer verteilt einen Vorrat an Punkten und kann in ein ihm wichtiges Projekt mehr Gewicht legen als ein anderer. Selbst bei gleichen Vorräten bedeutet das, dass sich eine Stimme bündeln lässt.

Der ganze Bau des Volkes ruht auf dem Gegenteil: Eine Stimme häuft sich nicht an, wird nicht verbraucht und nicht getauscht. Ein Mechanismus, der es einem Menschen erlaubt, in einem Beschluss mehr Gewicht abzugeben als einem anderen, widerspricht Artikel 37 der Charta und Artikel 40 dieses Dokuments und wird deshalb nicht angewandt.

Bei der Verteilung nach Unterstützung ergibt sich der Vorrang aus der Zahl der unterstützenden Menschen und nicht daraus, wer stärker gedrückt hat.

Wird angewandt für die vierteljährliche Verteilung der Mittel zwischen miteinander wetteifernden Projekten, für Zuwendungsprogramme mit vielen Anträgen und für die Vorreihung von Entwicklungsrichtungen.

Artikel 11. Der Rücklagenfonds

Der Rücklagenfonds bildet sich aus dem ihm zugewiesenen Anteil des Jahreshaushalts. Die Mittel werden nur in außerordentlichen Lagen mit der Billigung einer qualifizierten Mehrheit der DAO-Vollversammlung verwendet:

  • die Deckung technischer Ausfälle und kritischer Fehler;
  • der Schutz vor Kursschwankungen;
  • Nothilfe bei höherer Gewalt;
  • der rechtliche Schutz des Volkes.

Die angestrebte Größe ist der Gegenwert eines Jahreshaushalts. Mit dem Erreichen der Schwelle werden weitere Eingänge auf die Hauptgruppen verteilt.

ABSCHNITT 04. Verwaltung und Abstimmung

Artikel 12. Das einzige Organ

Die DAO-Vollversammlung ist das einzige Organ zur Verwaltung der Schatzkammer. Alle Beschlüsse über die Verteilung der Mittel, die Änderung der Regeln und die strategische Entwicklung fasst ausschließlich sie durch Abstimmung.

Ein Mensch - eine Stimme. Das Gewicht der Stimme hängt weder vom Umfang der eingebrachten Mittel noch vom Ansehen noch von der Dauer der Teilnahme ab.

Artikel 13. Das Ansehen

Faktoren: die Regelmäßigkeit der Teilnahme an Abstimmungen, die erfolgreiche Durchführung finanzierter Projekte, der Beitrag zur Entwicklung der Gemeinschaft, die Güte der Vorschläge, Bewertungen durch andere Teilnehmer.

Verwendung: Auskunft bei der Wahl eines Delegierten; die zeitliche Reihenfolge der Vorschläge, in der das Ansehen des Verfassers den Platz in der Reihenfolge nicht beeinflusst und eine Filterung nach Ansehen als Ansicht zur Verfügung steht, die jeder für sich einschaltet.

Was das Ansehen nicht leistet: Die Aufzählung ist in der Charta, Artikel 8 abschließend festgelegt. Bezogen auf die Finanzierung bedeutet das, dass die Reihenfolge durch die Zahl der Unterstützenden bestimmt wird und nicht durch das Ansehen des Antragstellers.

Artikel 14. Die Übertragung

Earthlings können ihre Stimme in einem einzelnen Sachgebiet freiwillig einem anderen Teilnehmer übertragen. Die Regeln legt Artikel 7 der Charta fest, und sie werden hier wiedergegeben:

  • nur nach Sachgebieten - eine thematische Gruppe oder eine einzelne Zelle; eine Übertragung für alle Fragen zugleich ist nicht möglich;
  • Verbot der Selbstübertragung und Verbot von Ketten - werden technisch geprüft;
  • Obergrenze - 5 Prozent der Teilnehmer, mindestens jedoch 10 Übertragende;
  • eine aktive Übertragung je Sachgebiet;
  • Widerruf jederzeit - in einem Schritt, ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung dessen, dem die Stimme übertragen wurde;
  • Delegierter kann jeder Earthling sein - das Ansehen öffnet und verschließt den Zugang zu dieser Möglichkeit nicht;
  • alle vom Delegierten abgegebenen Stimmen sind öffentlich.

Eine Übertragung findet nicht statt bei Abstimmungen über die Änderung der Charta und der Grundregeln der Schatzkammer, über eine Finanzierung von mehr als 100 000 EC, über die Bildung des Emergency Multisig, über die Beschränkung von Befugnissen, über die Aufhebung eines Passes und über die Änderung der unabänderlichen Grundsätze.

Eine Übertragung begründet keinen zusätzlichen Einfluss: Eine übertragene Stimme ist einer Stimme gleich, und sie begründet kein Amt.

Artikel 15. Arten der Abstimmung

BeschlussSchwelleQuorumErörterungAbstimmung
Finanzierung bis 10 000 EC51%20%14 Tage7 Tage
Finanzierung 10 000 bis 100 000 EC67%20%14 Tage7 Tage
Finanzierung über 100 000 EC67%25%21 Tage14 Tage
Änderung der Grundregeln der Schatzkammer67%25%21 Tage14 Tage
Änderung der Charta67%25%21 Tage14 Tage
Technische Notbeschlüsse51%20%-48 Stunden
Beschleunigtes Verfahren bis 1 000 EC51%20%3 Tage3 Tage

Die Schwellenbeträge legt ein Beschluss der DAO-Vollversammlung fest, und sie werden ohne Änderung der Charta geändert; die angeführten Werte gelten zum Zeitpunkt der Annahme des Dokuments.

Artikel 16. Der Interessenkonflikt

Der zwingende Ausschluss von der Abstimmung. Ein Earthling nimmt an einer Abstimmung über die Verteilung von Mitteln nicht teil, wenn er an ihrem Ausgang beteiligt ist. Die abschließende Aufzählung der Gründe des Ausschlusses und der Ablauf seiner Anzeige sind in der Charta, Artikel 16 festgelegt.

Andere Gründe, eine Stimme auszuschließen, gibt es nicht: Durch Mehrheitsbeschluss wird die Stimme eines Earthling nicht aus der Auszählung ausgeschlossen.

Die Anzeige von Verbindungen. Bei der Einreichung eines Antrags ist der Einleitende verpflichtet, alle mit dem Projekt verbundenen Teilnehmer anzugeben. Die Angaben werden zusammen mit dem Antrag veröffentlicht.

Offenheit. Abstimmungen über die Verteilung von Mitteln sind in der Regel offen: Jeder sieht, wie die anderen abgestimmt haben. Das schafft einen Mechanismus der gegenseitigen Kontrolle dort, wo es um gemeinsames Geld geht.

Artikel 17. Einreichung und Behandlung von Projekten

Abschnitt 1. Die Einreichung. Jeder Earthling reicht einen Vorschlag zur Finanzierung ein. Eine vorherige Billigung und eine Schwelle der Unterstützung sind nicht erforderlich. Der Antrag enthält eine Beschreibung, die Ziele, den Haushalt, den Plan, die Zusammensetzung der Teilnehmer und die Maßstäbe des Erfolgs. Der Vorschlag wird zur offenen Erörterung veröffentlicht.

Abschnitt 2. Die Erörterung. 14 Tage; 3 Tage für Projekte bis 1 000 EC. Fragen an die Verfasser, Rückmeldungen, die Möglichkeit der Verbesserung.

Abschnitt 3. Die Abstimmung. Nach den Fristen und Schwellen des Artikels 15. Jeder Earthling hat eine Stimme. Die Ergebnisse werden öffentlich festgehalten.

Abschnitt 4. Die Durchführung. Bei einer Billigung werden die Mittel nach Maßgabe der Ausrollung der Smart Contracts selbsttätig zugeteilt. Die Finanzierung kann abschnittsweise erfolgen. Eine öffentliche Rechenschaft ist für jeden Abschnitt zwingend.

Artikel 18. Die abschnittsweise Finanzierung

Projekte mit einem Haushalt von mehr als 25 000 EC werden abschnittsweise finanziert: 30 Prozent bei der Billigung, 40 beim Erreichen der Zwischenziele, 30 beim erfolgreichen Abschluss.

Der Übergang zum nächsten Abschnitt verlangt einen öffentlichen Bericht über die Erfüllung des vorherigen, die Bestätigung des Erreichens der Ziele und die Billigung mit einfacher Mehrheit der DAO-Vollversammlung.

Wird ein Abschnitt nicht erfüllt, so wird die Finanzierung angehalten, und die nicht verwendeten Mittel fließen in die Schatzkammer zurück.

ABSCHNITT 05. Der Aufbau der Verwaltung

Artikel 19. Die DAO-Vollversammlung

Sie umfasst alle geprüften Earthlings und ist das einzige Organ, das Beschlüsse über die Schatzkammer fasst.

Befugnisse: die Billigung von Projekten und Zuwendungen; die Änderung der Anteile des Haushalts; die Bestätigung des Jahreshaushalts; die Bildung der Core Nodes und des Emergency Multisig; die Änderung der Regeln der Verwaltung der Schatzkammer; strategische Beschlüsse.

Artikel 20. Die Smart Contracts

Die Vorgänge ruhen auf Smart Contracts. Die Ausrollung erfolgt schrittweise; heute ist keiner von ihnen ausgerollt:

  • Treasury Contract - Verwahrung und Verteilung der Mittel;
  • Voting Contract - Ausrichtung der Abstimmungen und Auszählung;
  • Project Funding Contract - selbsttätige Zuteilung der Mittel bei einer Billigung;
  • Reserve Fund Contract - Verwaltung der Rücklagen.

Regeln für alle Verträge: eine unabhängige Sicherheitsprüfung vor der Ausweitung des Betriebs; die Veröffentlichung mit offenem Quellcode nach Maßgabe der Ausrollung; eine Änderung nur mit qualifizierter Mehrheit; die Veröffentlichung in der Blockchain zur Überprüfung.

Artikel 21. Die Core Nodes

Eine Gruppe von bis zu 6 technischen Fachleuten, die von der DAO-Vollversammlung zur Sicherung der Arbeit der Plattform und der Infrastruktur gewählt werden. Sie erfüllen streng technische Aufgaben und haben keine Befugnisse zur Beschlussfassung.

Aufgaben: die Betreuung der Plattform und der Infrastruktur; die Cybersicherheit; die technische Unterstützung der Abstimmungen; die Prüfung und Überwachung der Smart Contracts; die Behebung technischer Störungen; die technische Verwaltung der Kommunikationsmittel.

Verboten ist: Beschlüsse im Namen des Volkes zu fassen; Teilnehmer wegen des Inhalts ihrer Äußerungen zu sperren; Finanzen zu verwalten oder die Verteilung der Mittel zu beeinflussen; ein besonderes Gewicht in Abstimmungen zu haben; in den Inhalt der Erörterungen einzugreifen - eine technische Beschränkung ist nur bei Angriffen wie Spam-Bots oder DDoS möglich.

Bildung und Kontrolle:

  • die Wahl durch Abstimmung der DAO mit einfacher Mehrheit (51 %, Quorum 20 %);
  • Rotation alle 6 Monate;
  • Widerruf mit einfacher Mehrheit (51 %, Quorum 20 %) jederzeit, ohne Angabe von Gründen;
  • zwingende monatliche öffentliche Rechenschaft.

Die Symmetrie der Schwellen. Die Schwelle des Widerrufs ist gleich der Schwelle der Wahl: Jemanden von einem Auftrag zu entbinden darf nicht schwerer sein, als ihn zu bestellen (Charta, Artikel 2). Die Rotation hängt nicht mit Kennzeichen des Ansehens zusammen: Das Ansehen ist weder eine Voraussetzung der Aufstellung noch des Behaltens eines Auftrags.

Artikel 22. Emergency Multisig

Eine Multisig-Geldbörse von sechs Teilnehmern für dringende technische Vorgänge in kritischen Lagen. Eine Zusammensetzung von weniger als sechs ist unzulässig: Der Anteil von fünf Sechsteln wird bei kleinerer Zusammensetzung auf die volle aufgerundet, und ein einziger unerreichbarer Schlüssel würde die Aktualisierung der Verträge blockieren (Charta, Artikel 3).

Die Befugnisse sind streng begrenzt: die Aussetzung von Smart Contracts bei kritischen Schwachstellen; Notmaßnahmen bei Cyberangriffen; dringende technische Berichtigungen; eine Notfinanzierung bis 5 000 EC bei höherer Gewalt mit zwingender nachfolgender Bestätigung durch die DAO.

Die Kontrolle:

  • ein Timelock von 24 Stunden auf alle Vorgänge, außer bei der Abwehr eines laufenden Angriffs;
  • alle Handlungen sind in Echtzeit öffentlich sichtbar;
  • ein zwingender öffentlicher Bericht binnen 48 Stunden;
  • die DAO kann jede Handlung mit einfacher Mehrheit aufheben;
  • jede Handlung wird von der Vollversammlung binnen 7 Tagen bestätigt oder aufgehoben.

Die Bildung: die Wahl mit einfacher Mehrheit der DAO; Rotation alle 12 Monate mit einer Erneuerung der Zusammensetzung um mindestens zwei Menschen; Widerruf mit einfacher Mehrheit jederzeit.

Anforderungen an das Ansehen werden bei der Aufstellung nicht festgelegt: Die Wahl trifft die Vollversammlung.

Artikel 23. Der Ausführende der technischen Entwicklung

Durch Beschluss der DAO-Vollversammlung kann eine juristische Person errichtet werden, die als Ausführender der technischen Entwicklung auftritt und Verträge mit außenstehenden Auftragnehmern schließt.

Der gegenwärtige Stand: nicht errichtet; sie wird nach Bedarf im Verfahren dieses Artikels gebildet.

Eine solche Person ist ein Werkzeug der Ausführung, gesondert von den gewählten technischen Koordinatoren Core Nodes; eine Übereinstimmung der Bezeichnungen würde den Koordinatoren keine gesellschaftsrechtlichen oder finanziellen Befugnisse geben.

Aufgaben: der Abschluss von Verträgen mit Auftragnehmern; die Abstimmung der Arbeit außenstehender Fachleute; die Sicherung der rechtlichen Wirksamkeit der Vertragsbeziehungen; die Verwaltung der Zahlungen nach den gebilligten Haushalten; die Kontrolle der Güte der Arbeiten.

Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus der Gruppe „Plattform“.

Die Rechenschaft: die Veröffentlichung aller geschlossenen Verträge; ein öffentliches Verzeichnis der Auftragnehmer und der ausgeführten Arbeiten; die Durchsichtigkeit aller Vorgänge.

Beschlüsse im Namen des Volkes fasst der Ausführende nicht; seine Aufgaben sind auf die technische Umsetzung begrenzt.

ABSCHNITT 06. Die Steuerung der Risiken

Artikel 24. Die Zusammensetzung der Rücklagen

Der Zweck der Vorgänge mit Vermögenswerten. Die Schatzkammer befasst sich nicht mit der Erzielung von Erträgen aus Vorgängen mit Vermögenswerten. Umtausch und Verteilung auf Arten von Vermögenswerten erfolgen ausschließlich dazu, die Deckung der laufenden Ausgaben und die Widerstandsfähigkeit gegen Kursschwankungen zu sichern. Die Schatzkammer ist weder ein Fonds der Vermögensverwaltung noch ein Anlagevermittler.

Die Rücklagen der Schatzkammer bilden sich aus äußeren Vermögenswerten:

  • 60 bis 80 % - Stablecoins;
  • 20 bis 40 % - die größten Kryptowährungen, die als Mittel der Werterhaltung auf langem Horizont verwendet werden.

Eine Änderung der Anteile verlangt eine qualifizierte Mehrheit der DAO-Vollversammlung.

Warum die Recheneinheit des Volkes nicht zu den Rücklagen gehört. Die Recheneinheit ist ein inneres Werkzeug der Abstimmung und der gegenseitigen Hilfe und kein Rücklagenwert. Sie in die Rücklagen aufzunehmen hieße, dass die Beständigkeit der Schatzkammer vom Wert dessen abhängt, was sie selbst ausgibt - eine Konstruktion, die genau dann zusammenbricht, wenn die Rücklagen am nötigsten sind. Zudem ist der Anteil einer eigenen Einheit an den Rücklagen nur bei Vorliegen eines Marktes messbar, und einen Markt und einen Börsenhandel mit der Recheneinheit gibt es nicht.

Mittel, die in der Recheneinheit ausgedrückt sind, werden getrennt von den Rücklagen verbucht - als innerer Umlauf und nicht als Deckung.

Artikel 25. Finanzielle Risiken

  • Kursschwankungen - werden durch die Zusammensetzung der Rücklagen und durch den Rücklagenfonds gemindert;
  • das Gegenparteirisiko - wird durch die Arbeit mit geprüften Protokollen und Handelsstellen gemindert;
  • die Liquidität - ein Teil der Rücklagen wird in hochliquiden Formen verwahrt.

Artikel 26. Technische Risiken

Exploits von Smart Contracts; der Verlust von Mitteln durch technische Fehler; die Risiken äußerer Protokolle, in denen Mittel angelegt sind.

ABSCHNITT 07. Äußere Organisationen

Artikel 27. Die Grundsätze der Partnerschaft

Durchsichtigkeit - alle Vereinbarungen werden veröffentlicht. Unabhängigkeit - Partner erhalten keinen Einfluss auf Beschlüsse der DAO. Übereinstimmung mit den Werten - die Partner teilen die Grundsätze der Erklärung. Gegenseitiger Nutzen. Keine Ausschließlichkeit - die Schatzkammer schließt keine ausschließlichen Vereinbarungen.

Artikel 28. Der Ablauf der Annahme von Zuwendungen

  1. Die Veröffentlichung des Angebots - der Zuwendungsgeber, die Summe, die Bedingungen.
  2. Die Prüfung. Die Umstände des Zuwendungsgebers und die Bedingungen der Zuwendung untersucht eine offene Arbeitsgruppe, deren Zusammensetzung nicht begrenzt ist; besteht der Unabhängige Rat, so ist er befugt, eine eigene Stellungnahme zu veröffentlichen. Weder die Gruppe noch der Rat fassen Beschlüsse und können die Annahme einer Zuwendung nicht blockieren.
  3. Die Erörterung - 14 Tage zur Beurteilung möglicher Interessenkonflikte.
  4. Die Abstimmung - 7 Tage, einfache Mehrheit.
  5. Die öffentliche Annahme - die Mittel werden mit vollständiger Durchsichtigkeit der Quelle gutgeschrieben.

Verboten ist die Annahme von Zuwendungen von Organisationen, die mit der Herstellung von Waffen oder mit Kriegshandlungen zusammenhängen; von Unternehmen mit nachgewiesenen Verletzungen der Menschenrechte; von Strukturen, die politische Parteien und Wahlkämpfe finanzieren; aus Quellen mit undurchsichtiger Herkunft der Mittel.

Artikel 29. Gemeinsame Projekte

Die Finanzierung wird im Verhältnis der Beiträge der Seiten aufgeteilt; die Verwaltung erfolgt gleichberechtigt; die Ergebnisse bleiben öffentlich zugänglich; jede Seite behält ihre Unabhängigkeit in der Beschlussfassung; eine Vereinbarung kann von jeder Seite mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.

ABSCHNITT 08. Beschränkungen und Verbote

Artikel 30. Verbotene Arten der Tätigkeit

Verboten ist die Finanzierung von Projekten, die zusammenhängen mit:

  • der Herstellung oder Verbreitung von Waffen;
  • der Finanzierung militärischer Konflikte oder terroristischer Organisationen;
  • der Verletzung der Menschenrechte oder mit Diskriminierung;
  • der Ausbeutung von Kinderarbeit oder jedem Schaden für Kinder;
  • rechtswidriger Tätigkeit in irgendwelchen Rechtsordnungen;
  • ökologischem Schaden;
  • der Teilnahme am politischen Kampf und der Einflussnahme auf Wahlen;
  • Betrug, Schneeballsystemen;
  • der Verbreitung von Falschinformation oder von Hetze.

Eine Verletzung zieht die sofortige Beendigung der Finanzierung und die Rückzahlung der Mittel nach sich.

Artikel 31. Die Obergrenzen der Finanzierung

  • ein Projekt - höchstens 10 Prozent des Jahreshaushalts der Gruppe;
  • eine Zelle - höchstens 3 laufende Projekte zugleich;
  • ein Earthling - höchstens 2 laufende Projekte, in denen er als Antragsteller oder als Verantwortlicher für die Rechenschaft auftritt.

Ausnahmen sind nur bei einer Billigung mit qualifizierter Mehrheit der DAO in besonderen Umständen möglich.

ABSCHNITT 09. Die Bewältigung von Krisen

Artikel 32. Wirtschaftliche Krisen

Bei einem Fall des Werts der Rücklagen um mehr als die Hälfte oder bei einem Verlust der Liquidität kann die DAO außerordentliche Maßnahmen beschließen: eine vorübergehende Aussetzung neuer Projekte; eine vorübergehende Änderung der Anteile des Haushalts; die Inanspruchnahme des Rücklagenfonds; die Kürzung der Haushalte laufender Projekte mit Zustimmung der Teams; vorübergehende kostenpflichtige Dienste zur Auffüllung.

Alle außerordentlichen Maßnahmen verlangen eine qualifizierte Mehrheit und gelten höchstens 90 Tage mit der Möglichkeit einer Verlängerung im selben Verfahren.

Artikel 33. Technische Krisen

Bei einem Exploit, einem Einbruch oder einem Verlust des Zugangs zu den Mitteln: die sofortige Aussetzung über den Emergency Multisig; ein Bericht über die Beurteilung des Schadens binnen 6 Stunden; ein Plan der Wiederherstellung binnen 24 Stunden; eine Notabstimmung der DAO binnen 48 Stunden; falls nötig die Inanspruchnahme des Rücklagenfonds; eine öffentliche Untersuchung der Ursachen und der Maßnahmen zur Verhütung.

Artikel 34. Rechtliche Krisen

Bei einer Sperrung von Vermögenswerten, bei Klagen oder Verboten: die Verteilung der Mittel auf mehrere Rechtsordnungen; die Verwendung eines Teils des Rücklagenfonds für den rechtlichen Schutz; die Bildung von juristischen Personen als Ersatzwerkzeuge; die öffentliche Unterrichtung über die Lage; die Abstimmung mit anderen Organisationen.

Handlungen im rechtlichen Bereich in knappen Fristen werden auf den rechtlichen Schutzauftrag vorgenommen, den die Vollversammlung mit einfacher Mehrheit erteilt und widerruft (Charta, Artikel 33).

Der Grundsatz der Beständigkeit: Die Schatzkammer ist so entworfen, dass sie bei einer Sperrung eines Teils der Vermögenswerte oder bei Verboten in einzelnen Rechtsordnungen weiterarbeitet.

ABSCHNITT 10. Rechenschaft und Kennzahlen

Artikel 35. Die öffentliche Rechenschaft

Die Schatzkammer veröffentlicht einen vierteljährlichen Finanzbericht und einen jährlichen Gesamtbericht, die allen zugänglich sind.

Finanzkennzahlen: die Gesamtgröße der Schatzkammer; die tatsächliche Verteilung auf die Gruppen; die Größe des Rücklagenfonds; die Zusammensetzung der Rücklagen.

Projektkennzahlen: die Zahl der gebilligten und der erfolgreich durchgeführten Projekte; der Anteil der fristgerecht erfüllten Abschnitte.

Kennzahlen der Teilnahme: der Anteil der an Abstimmungen Beteiligten; das mittlere Quorum; die Zahl neuer Vorschläge; die Aktivität der Übertragung.

Kennzahlen der Beständigkeit: die Änderung der Größe des Fonds im Zeitraum; die Schwankung der Rücklagen; der ökologische Fußabdruck der finanzierten Projekte.

Artikel 36. Der Jahresbericht

Der finanzielle Teil des Jahresberichts entsteht selbsttätig aus den öffentlichen Aufzeichnungen und verlangt niemandes Auslegung: Jeder Teilnehmer kann ihn selbst nachbilden.

Der auswertende Teil - die Beurteilung des Erreichens der Ziele, der Wirksamkeit der Verwaltung und die Empfehlungen - bereitet der Unabhängige Rat im Rahmen seines jährlichen Berichts über den Zustand des Volkes vor (Charta, Artikel 4). Bis zur Bildung des Rates kann der auswertende Teil von einer offenen Arbeitsgruppe vorbereitet werden; ihre Schlüsse haben empfehlenden Charakter.

Die Core Nodes werden zur Vorbereitung der Rechenschaft über die Schatzkammer nicht herangezogen: Ihre Aufgaben sind auf technische begrenzt, und die Beurteilung der Verwendung von Mitteln ist keine technische Aufgabe.

Artikel 37. Die Maßstäbe des Erfolgs

MaßstabAnhaltMessung
Teilnahme an Abstimmungenüber 30%Anteil der Teilnehmer an einer mittleren Abstimmung
Erfolg der Projekteüber 70%Anteil der Projekte, die die erklärten Ziele erreicht haben
Finanzielle BeständigkeitRücklage gleich einem JahreshaushaltGröße der Rücklagen zum Jahreshaushalt
Zusammensetzung der RücklagenÜbereinstimmung mit Artikel 24tatsächliche Verteilung
Durchsichtigkeitalle Vorgänge überprüfbarÜberprüfung über den Explorer der Blockchain

Die angeführten Werte sind Anhaltspunkte für die Beurteilung und keine Verpflichtungen des Volkes gegenüber irgendjemandem.

ABSCHNITT 11. Die Änderung des Dokuments

Artikel 38. Das Verfahren

Das Dokument wird nur durch Abstimmung der DAO-Vollversammlung geändert: ein Vorschlag von jedem Earthling; eine Erörterung von mindestens 21 Tagen; eine Abstimmung von 14 Tagen mit qualifizierter Mehrheit bei einem Quorum von mindestens 25 Prozent; das Inkrafttreten 7 Tage nach der Billigung.

Artikel 39. Arten von Änderungen

ArtSchwelleQuorumErörterung
Technische Präzisierungen ohne Änderung des Sinns51%20%7 Tage
Verfahrensänderungen67%25%21 Tage
Wesentliche Änderungen des Aufbaus des Haushalts oder der Befugnisse67%25%21 Tage
Änderung der unabänderlichen Grundsätzeunmöglich--

Eine Änderung, die der Charta widerspricht, wird nicht zur Abstimmung gestellt und hat, wenn sie angenommen wurde, keine Wirkung.

Artikel 40. Die unabänderlichen Grundsätze

Das Folgende wird auch mit qualifizierter Mehrheit nicht geändert:

  • die Verwaltung der Schatzkammer ausschließlich über die DAO-Vollversammlung;
  • ein Mensch - eine Stimme bei der Fassung aller finanziellen Beschlüsse, einschließlich der Verteilung der Mittel zwischen Projekten; kein Mechanismus darf es einem Teilnehmer erlauben, in einem Beschluss mehr Gewicht abzugeben als einem anderen;
  • die Durchsichtigkeit aller Finanzvorgänge der Schatzkammer;
  • das Verbot der Finanzierung der in Artikel 30 aufgezählten Tätigkeit;
  • der technische und dienende Charakter der Core Nodes und des Emergency Multisig;
  • die Unabhängigkeit der Stimme vom Umfang der eingebrachten Mittel.

Das Aufgezählte ist der betriebliche Ausdruck des unabänderlichen Kerns der Erklärung und des Artikels 37 der Charta, darf ihn nicht einengen und wird nur zu seinen Gunsten ausgelegt.