Dieses Dokument beschreibt den Ablauf des Beitritts und der Änderung des Status. Bei einer Abweichung gilt die Charta, und bei einer Abweichung der Charta von der Erklärung gilt die Erklärung.
1. Was zum Beitritt nötig ist
Alter - das Erreichen des Alters von 18 Jahren.
Zustimmung - die Annahme der Erklärung der Earthlings.
Identitätsprüfung - die Prüfung, dass Sie ein lebender Mensch sind und dass Sie einer sind.
Einmaliger Beitrag - der Gegenwert von 79 USD.
Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Nationale Herkunft, Rasse, Religion, Geschlecht, gesellschaftliche Stellung, Staatsangehörigkeit und Wohnort wirken sich auf die Möglichkeit des Beitritts nicht aus.
Wenn Sie den Beitrag nicht entrichten können, entrichtet ihn ein anderer Mensch für Sie. Dazu Abschnitt 9. Sie müssen nichts nachweisen und nichts erklären. Die Zugehörigkeit zum Volk kauft der Beitrag nicht: Sie entsteht durch die Unterzeichnung der Erklärung, und der Beitrag deckt die Selbstkosten der Prüfung und der Ausgabe des Passes.
2. Sechs Schritte
1. Kenntnisnahme. Lesen Sie die Erklärung, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Alle Dokumente stehen vor dem Beitritt offen und verlangen für das Lesen nichts im Gegenzug.
2. Anmeldung. E-Mail, Wohnsitzland, Pseudonym oder Name nach Ihrer Wahl.
3. Unterzeichnung der Erklärung. Die Bestätigung der Zustimmung zu den Grundsätzen des Volkes. Eben dieser Akt begründet die Zugehörigkeit.
4. Identitätsprüfung. Ein Gesichtsscan und der Abgleich mit einem Ausweispapier.
5. Zahlung des Beitrags. In Kryptowährung (ETH, USDT, USDC). Die Zahlung mit Bankkarte ist in Arbeit. Wenn kein Geld da ist, steht hier die zweite Schaltfläche - „ich brauche den Beitrag“; sie fragt nichts und führt in die offene Warteschlange (Abschnitt 9).
6. Erhalt des Passes. Der unübertragbare digitale Pass wird selbsttätig an Ihre Adresse ausgegeben und bestätigt den Status als Teilnehmer.
Was mit Ihren biometrischen Daten geschieht. Die ursprünglichen Bilder und die Scans der Papiere werden nach der Prüfung nicht gespeichert. Was genau bleibt und wozu, steht in der Politik der biometrischen Prüfung.
3. Was Sie erhalten
Sie können nicht ausgeschlossen werden. Ein Verfahren des Ausschlusses aus dem Volk der Earthlings gibt es unter keinen Umständen und für keine Mehrheit. Die Zugehörigkeit endet allein durch Ihre eigene Entscheidung.
Ihre Stimme kann Ihnen nicht dafür entzogen werden, wie Sie denken und wie Sie abstimmen. Weder wegen Ansichten noch wegen des Inhalts der Stimmabgabe noch wegen der Ablehnung von Beschlüssen noch als allgemeine Sanktion. Die einzige Ausnahme ist ein nachgewiesener Angriff auf den Abstimmungsmechanismus selbst; Ablauf und Fristen sind in der Charta, Artikel 22-bis festgelegt.
Ihre Stimme ist jeder anderen gleich. Sie hängt weder von Geld noch von Ansehen noch von der Dauer der Teilnahme noch von der Zahl der Recheneinheiten auf dem Konto ab.
Sie können jederzeit austreten - selbst, ohne Gründe zu nennen, und daran hindern kann Sie niemand, auch der Gründer nicht.
Sie nehmen unmittelbar teil - Sie bringen Vorschläge ein und stimmen über jede Frage ab und nicht einmal in mehreren Jahren.
4. Was der Pass nicht gibt
Das ist vor der Zahlung zu wissen und nicht danach.
er gibt keine Visarechte und wirkt sich auf das Überschreiten von Grenzen nicht aus;
er ersetzt die Papiere Ihres Staates nicht und ist kein Ausweis zur Feststellung der Identität;
er hat in den staatlichen Stellen keines Landes Geltung;
er berührt Staatsangehörigkeit, Steuern und Gerichtsstand nicht - alles bleibt, wie es war;
er gibt kein Einkommen und ist keine Geldanlage.
Innerhalb des Volkes gibt der Pass alles: eine gleiche Stimme, die Teilnahme an Entscheidungen, eine unveräußerliche Zugehörigkeit. Außerhalb sammelt sich die rechtliche Erkennbarkeit des Volkes erst an - durch Praxis, Zeit und Zahl der Teilnehmer.
5. Was von Ihnen erwartet wird
die Grundsätze der Erklärung zu beachten;
anderen Teilnehmern mit Achtung zu begegnen;
redlich an Abstimmungen teilzunehmen;
bei der Durchführung von Projekten durchsichtig zu sein und über die Verwendung gemeinsamer Mittel Rechenschaft abzulegen.
Das sind Pflichten und keine Voraussetzungen für den Erhalt des Status: Ihre Verletzung zieht weder einen Ausschluss noch den Verlust der Stimme nach sich. Die Maßnahmen für grobe Verletzungen betreffen nur die Teilnahme an Zellen - kleinen Arbeitsgruppen -, das Recht, Vorschläge einzubringen, und den Zugang zu Diensten (Charta, Artikel 22).
6. Die Änderung des Status
Aktiv. Voller Zugang zu allen Möglichkeiten.
Ruhend. Eine Pause auf Ihre eigene Entscheidung. Der Pass bleibt erhalten, das Stimmrecht ruht auf Ihren eigenen Entschluss, die Recheneinheiten bleiben in der Geldbörse, der Zugang zu Informationen bleibt erhalten. Die Höchstdauer beträgt 12 Monate. Die Wiederaufnahme erfolgt durch eine Erklärung über den persönlichen Bereich, eine erneute Identitätsprüfung ist nicht erforderlich.
Inaktiv. Wird selbsttätig zugewiesen, wenn Sie 12 Monate lang keine Handlungen vorgenommen und auf die Anfrage nicht geantwortet haben. Der Pass bleibt erhalten, das Stimmrecht bleibt vollständig erhalten und kann jederzeit ausgeübt werden; Ihre Stimme wird lediglich bei der Berechnung des Quorums nicht mehr berücksichtigt, um die Anforderungen an es für die Übrigen nicht zu erhöhen. Schon bei der ersten Handlung wird der Status selbsttätig wiederhergestellt.
Austritt. Eine Erklärung über den persönlichen Bereich, danach als Voreinstellung eine Pause von 72 Stunden - ein Schutz vor einem übereilten Entschluss, auf den Sie verzichten dürfen. Danach entwerten Sie den Pass mit dem eigenen Schlüssel: Der Server bewahrt Ihre Schlüssel nicht auf und kann den Austritt weder verhindern noch für Sie vornehmen. Der Austritt wird mit der Entwertung wirksam.
Rückkehr. Zurückkehren können Sie jederzeit, indem Sie das übliche Verfahren erneut durchlaufen - die Identitätsprüfung und den Beitrag, der ihre Selbstkosten deckt. Der entwertete frühere Pass steht der Rückkehr nicht entgegen.
7. Wann der Pass gegen Ihren Willen entwertet wird
In der Regel entwerten nur Sie selbst den Pass. Die Charta (Artikel 21) legt zwei und nur zwei Ausnahmen fest, und diese Aufzählung darf nicht erweitert werden.
1. Die Aufhebung einer unwirksamen Ausgabe. Wird angewandt, wenn festgestellt ist, dass einem Menschen mehr als ein gültiger Pass ausgegeben wurde oder dass die Prüfung unter Verwendung falscher Angaben oder der Identität eines anderen durchlaufen wurde.
Das ist keine Sanktion für ein Verhalten und kein Ausschluss aus dem Volk: Festgestellt wird nur, dass die Ausgabe von Anfang an nicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Das Verfahren schützt Sie bei jedem Schritt - Benachrichtigung, Frist für Einwendungen, Stellungnahme des Unabhängigen Rates, geheime Abstimmung mit erhöhter Mehrheit, Beschwerderecht; Fristen und Schwellen sind in der Charta, Artikel 21 festgelegt. Ist das Hindernis für eine rechtmäßige Ausgabe beseitigt, so sind Sie befugt, die Prüfung unter den allgemeinen Voraussetzungen erneut zu durchlaufen.
2. Die technische Neuausgabe. Auf Ihren eigenen Antrag bei Verlust des Zugangs zur Geldbörse oder bei einer Migration des Vertrags. Der Pass wird entwertet und sogleich neu ausgegeben; die Mitgliedschaft wird nicht unterbrochen, eine Abstimmung ist nicht erforderlich.
Andere Gründe gibt es nicht. Der Tod des Inhabers steht nicht unter ihnen: Die Zugehörigkeit endet von selbst, ohne jemandes Entscheidung, und der Pass bleibt im Register. Das Volk hat keinen Zugang zu den Sterberegistern der ganzen Welt, und ein solcher Grund stützte sich auf Angaben, die sich mit nichts überprüfen lassen.
8. Zum Beitrag
Einmalig: Nach dem Erhalt des Passes gibt es keine jährlichen und keine monatlichen Zahlungen. Er fließt in die gemeinsame Kasse und wird nach den Anteilen verteilt, die im Dokument Die Schatzkammer veröffentlicht sind.
Die Recheneinheiten, die Sie für einen Beitrag erhalten haben, bleiben Ihr Eigentum und werden beim Austritt weder eingezogen noch aufgehoben.
9. Wenn kein Geld da ist: die Zahlung für einen anderen
Eine Befreiung vom Beitrag gibt es nicht. Es gibt etwas anderes: Den Beitrag für Sie entrichtet jemand anderes.
Wie das für Sie aussieht. Beim Schritt der Zahlung steht neben der Schaltfläche „bezahlen“ eine zweite - „ich brauche den Beitrag“. Sie fragt weder nach dem Land noch nach dem Einkommen noch nach dem Grund: Sie müssen nichts nachweisen und nichts über sich erzählen. Ein Druck - und Sie stehen in der offenen Warteschlange.
In der Warteschlange sind nur die Nummer und das Datum sichtbar. Kein Name, kein Land, kein Grund. Die Warteschlange darf nicht zur Auslage der Bedürftigen werden.
Wenn die Warteschlange bei Ihnen angekommen ist, wird der Pass von selbst ausgegeben, und Sie erhalten eine Nachricht. Der Pass ist dabei genau derselbe wie bei allen: Im Register ist nicht vermerkt, wer den Beitrag für ihn entrichtet hat, und an ihm lässt sich nicht unterscheiden, wer selbst bezahlt hat und für wen ein anderer Mensch bezahlt hat. Pässe erster und zweiter Güte gibt es in diesem Volk nicht.
Warten werden Sie müssen. Wir versprechen keinen sofortigen Eintritt, sondern dass Geld nicht für immer zur Mauer wird: Es macht den Eintritt langsamer und nicht verschlossen.
Wie das für den aussieht, der zahlt. Jeder Mensch - Earthling oder nicht - sieht, wie viele Menschen in der Warteschlange stehen, und kann für einen, für fünf oder für so viele zahlen, wie er will. Die Zahlung geht auf demselben Weg und an dieselbe Adresse wie für sich selbst.
Einen bestimmten Menschen auszuwählen ist nicht möglich: Bezahlt wird der Kopf der Warteschlange. Das ist mit Absicht so gemacht. Sobald sich auswählen lässt, wer genau, tritt ein Gönner auf und hinter ihm eine Abhängigkeit; in einem Volk, in dem alle gleich sind, hat das keinen Platz. Wer zahlt, weiß nicht, für wen er gezahlt hat. Wer bezahlt wurde, weiß nicht, wer gezahlt hat.
Öffentlich sichtbar ist, wie viele Menschen in der Warteschlange stehen und für wie viele bereits gezahlt wurde. Der Name des Zahlenden wird nach seinem Wunsch veröffentlicht: Es geht auch anonym.
Warum es so gemacht ist und nicht über eine Befreiung. Eine Befreiung verlangt, dass ein Mensch seine Armut erklärt und wir sie prüfen. Das weltweit zu prüfen ist mit nichts möglich, und einen Menschen seine Bedürftigkeit nachweisen zu lassen, um in ein Volk einzutreten, das von Würde spricht, wollen wir nicht. Hier erklärt niemand etwas über sich: Ein Mensch sagt nicht „ich bin arm“, sondern „ich brauche den Beitrag“, und weiter entscheiden nicht seine Worte, sondern die Bereitschaft eines anderen zu zahlen.
Der Beitrag wird dabei stets vollständig entrichtet. In die Kasse kommt für jeden Pass dieselbe Summe, und niemand erhält den Eintritt billiger als ein anderer.