Die Regeln für das Wirken eines dezentralen Volkes
Das Volk der Earthlings nimmt, gestützt auf die Grundsätze und Werte, die in der Erklärung der Earthlings über die Selbstbestimmung dargelegt sind, und in dem Streben, eine wahrhaft dezentrale und gerechte Gemeinschaft zu schaffen, diese Charta als sein organisatorisches Grunddokument an.
Wir weisen die überkommenen hierarchischen Strukturen zurück und bauen eine Verwaltung ohne Hierarchie. Bindende Beschlüsse fasst allein die DAO-Vollversammlung - das heißt die Earthlings selbst, jeder mit seiner Stimme. Kein Organ, keine Struktur und keine Gruppe hat eine eigene Stimme. Einzelne technische und schützende Befugnisse, die diese Charta vorsieht, werden unter einem sofort widerruflichen Auftrag der Vollversammlung ausgeübt und ersetzen keine Beschlüsse im Namen des Volkes.
Jede Stimme ist gleich, jeder Beschluss ist durchsichtig, jede Handlung überprüfbar.
Grundlegende Grundsätze
1 Mensch = 1 Stimme. Vollständige Gleichheit aller Earthlings unabhängig von Ansehen, Token oder Rolle in der Gemeinschaft.
Es stimmen nur Menschen ab. Projektteams und andere Strukturen haben keine kollektive Stimme, nur die einzelnen Teilnehmer.
Waagerechter Aufbau. Macht häuft sich in keinem Organ an und stützt sich auf kein Zwangsmonopol; alle Beschlüsse werden demokratisch gefasst.
Smart Contracts = Ausführung. Selbsttätigkeit statt Bürokratie: Der Code führt die von Menschen beschlossenen Regeln aus; alle Vorgänge sind durchsichtig.
Technik = Dienst. Technische Strukturen leisten Unterstützung ohne das Recht, Beschlüsse zu fassen.
Ethik = Richtschnur. Der Unabhängige Rat gibt Empfehlungen, verwaltet aber nicht.
Jeder Auftrag ist widerruflich. Eine Befugnis, die sich nicht sofort und mit keiner höheren Schwelle widerrufen lässt, wird im Volk der Earthlings nicht erteilt. Kein Auftrag begründet ein Amt und gibt kein ausschließliches Recht zu handeln.
ABSCHNITT 01. Der organisatorische Aufbau
Die Ebenen
Die Verwaltungsebene. Das einzige beschlussfassende Organ. Fasst alle strategischen, finanziellen und organisatorischen Beschlüsse. DAO-Vollversammlung - alle Earthlings, 1 Mensch = 1 Stimme, SBT-Pass.
Die Ausführungsebene (dienende Aufgaben). Technische und betriebliche Strukturen zur Unterstützung der DAO: Core Nodes und Emergency Multisig. Fassen keine strategischen Beschlüsse, sichern den Betrieb der Infrastruktur (Artikel 2 und 3).
Die Beratungsebene (empfehlende Aufgaben). Der Unabhängige Rat: ethische Aufsicht und fachliche Empfehlungen, ohne Vetorecht und ohne die Möglichkeit, Beschlüsse der DAO zu blockieren (Artikel 4).
Die wirtschaftliche Schicht. Die Schatzkammer und der Earthlings Coin: Smart Contracts für eine durchsichtige Verwaltung der Finanzen, alle Vorgänge on-chain und öffentlich (Artikel 9 und 10).
Der Schlüsselgrundsatz. Das Recht, bindende Beschlüsse zu fassen, ist auf einer einzigen Ebene gebündelt - in der DAO-Vollversammlung. Alle übrigen Ebenen dienen der Unterstützung, der Beratung und der Ausführung, haben aber kein Recht, Beschlüsse im Namen des Volkes zu fassen.
Artikel 1. Die DAO-Vollversammlung (das einzige Verwaltungsorgan)
Die DAO-Vollversammlung ist das einzige Organ zur Verwaltung des Volkes der Earthlings. Sie umfasst alle geprüften Earthlings. Sie fasst alle strategischen, finanziellen und organisatorischen Beschlüsse durch unmittelbare Abstimmung.
Teilnehmer: nur natürliche Personen - Earthlings, die das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Abstimmungsgrundsatz: 1 Earthling = 1 Stimme (über den SBT-Pass).
Die Schwellen
Einfache Mehrheit - 51 %, Quorum 20 %
Betriebliche Beschlüsse
Finanzierung von Projekten bis 10 000 EC
Wahl und Widerruf von Core Nodes und Emergency Multisig
Erteilung und Widerruf des rechtlichen Schutzauftrags (Artikel 33)
Verfahrensfragen
Erhebliche Mehrheit - 67 %, Quorum 20 %
Finanzierung von Projekten von 10 000 bis 100 000 EC
Beschränkung von Befugnissen (Stufen 1 bis 3)
Qualifizierte Mehrheit - 67 %, Quorum 25 %
Änderung der Regeln der DAO
Strategische Beschlüsse
Änderung der Charta
Finanzierung von Projekten über 100 000 EC
Sanktionsmehrheit - 75 %, Quorum 25 %
Beschränkung von Befugnissen der Stufen 4 und 5 (Artikel 22)
Aussetzung des Stimmrechts wegen Untergrabung der Unversehrtheit der Abstimmung (Artikel 22-bis)
Aufhebung einer unwirksamen Ausgabe eines Passes (Artikel 21)
Die Abstimmungsmechanismen
Übertragung nach Sachgebieten: Die Stimme in einem einzelnen Sachgebiet kann einem anderen Earthling übertragen werden; sie wird jederzeit widerrufen (Artikel 7)
Snapshot: für Abstimmungen off-chain und für Vorbefragungen
On-chain execution: selbsttätige Ausführung durch Smart Contracts
Regelfristen: 14 Tage Beratung + 7 Tage Abstimmung
Beschleunigte Verfahren: für Beschlüsse bis 1 000 EC - 3 Tage Beratung + 3 Tage Abstimmung
Verteilung nach Unterstützung: für die Reihenfolge der Finanzierung miteinander wetteifernder Projekte (Artikel 11)
Core Nodes sind technische Koordinatoren. Sie sichern den Betrieb der Plattform und der technischen Infrastruktur. Sie fassen keine Beschlüsse im Namen des Volkes. Sie können durch Abstimmung der DAO jederzeit widerrufen werden.
Aufgaben (nur technische):
Unterstützung der DAO-Plattform und der Infrastruktur
Cybersicherheit und Abwehr von Angriffen
Technische Unterstützung der Abstimmungen
Prüfung der Smart Contracts
Überwachung des Betriebs der Systeme
Was sie nicht tun:
Sie fassen keine Beschlüsse im Namen des Volkes
Sie verwalten keine Finanzen (nur technische Unterstützung)
Sie haben kein besonderes Gewicht in Abstimmungen
Sie können Beschlüsse der DAO nicht blockieren
Bildung:
Zahl: bis zu 6 Menschen
Wahl: Abstimmung der DAO, einfache Mehrheit (51 %, Quorum 20 %)
Rotation: alle 6 Monate
Widerruf: einfache Mehrheit (51 %, Quorum 20 %), jederzeit, ohne Angabe von Gründen
Rechenschaft: monatlich, öffentlich
Die Symmetrie der Schwellen. Jemanden von einem Auftrag zu entbinden darf nicht schwerer sein, als ihn dazu zu bestellen. Die Schwelle für den Widerruf von Core Nodes und Emergency Multisig ist gleich der Schwelle ihrer Wahl. Die umgekehrte Asymmetrie schützte den Amtsinhaber vor dem Volk und nicht das Volk vor der Anhäufung von Macht.
Emergency Multisig ist eine Multisig-Geldbörse für dringende technische Vorgänge. Sie besteht aus sechs Earthlings des Vertrauens. Eine Zusammensetzung von weniger als sechs Menschen ist unzulässig, und bis zu ihrer Wahl wird die Geldbörse mit keinen Befugnissen ausgestattet.
Die Schwellen für Unterschriften sind als Anteil der Zusammensetzung festgelegt und nicht als absolute Zahl: Eine Notaussetzung verlangt mindestens zwei Drittel der Zusammensetzung, verwaltende Vorgänge und die Aktualisierung von Verträgen mindestens fünf Sechstel; der Anteil wird aufgerundet. Bei einer Zusammensetzung von sechs Menschen sind das vier und fünf Unterschriften.
Warum die Zusammensetzung gerade sechs beträgt und nicht „bis zu sechs“. Der Anteil von fünf Sechsteln wird bei kleinerer Zusammensetzung auf die volle Zusammensetzung aufgerundet: bei fünf Unterzeichnern ergibt er fünf von fünf, bei drei Unterzeichnern drei von drei. Dann blockiert ein einziger verlorener oder unerreichbarer Schlüssel für immer sowohl die Aktualisierung der Verträge als auch die Berichtigung von Fehlern in ihnen. Sechs ist die kleinste Zusammensetzung, bei der die verwaltende Schwelle unter der vollen bleibt und die Konstruktion den Verlust eines Schlüssels übersteht. Die Untergrenze ist hier keine Förmlichkeit: Ohne sie wird das Anteilserfordernis schon von einer Unterschrift eines einzigen Unterzeichners erfüllt, also von einer Multisig, die es nicht gibt.
Die Unabhängigkeit der Unterzeichner. Die Unterzeichner sind verschiedene Menschen, jeder mit einem eigenen Schlüssel auf einem eigenen Gerät. Kein Mensch darf zwei Schlüssel halten, über einen fremden Schlüssel verfügen oder ihn wiederherstellen. Eine Schwelle, die mit Schlüsseln unter der Kontrolle einer einzigen Person erreicht wurde, gilt als nicht erreicht.
Emergency Multisig darf in Notlagen schnell handeln, aber nur zum Schutz des Systems. Nach jeder solchen Handlung bestätigt die DAO-Vollversammlung sie binnen 7 Tagen - oder hebt sie auf.
Befugnisse (streng begrenzt):
Aussetzung von Smart Contracts bei Entdeckung kritischer Schwachstellen
Notmaßnahmen bei Cyberangriffen
Dringende technische Berichtigungen
Notfinanzierung bis 5 000 EC bei höherer Gewalt
Was sie nicht darf:
Strategische Beschlüsse fassen
Die Regeln der DAO ändern
Über Beträge von mehr als 5 000 EC verfügen
Beschlüsse der DAO-Vollversammlung blockieren
Kontrollmechanismen:
Durchsichtigkeit: alle Vorgänge sind on-chain sichtbar
Zeitliche Beschränkungen: Handlungen verlangen einen Timelock von 24 Stunden (außer bei kritischen Angriffen)
Zwingende Rechenschaft: binnen 48 Stunden nach der Handlung
Recht zur Aufhebung: Die DAO kann jede Handlung mit einfacher Mehrheit aufheben
Verantwortung: Missbrauch führt zum sofortigen Widerruf
Bildung:
Wahl: Abstimmung der DAO, einfache Mehrheit (51 %, Quorum 20 %)
Dauer: 12 Monate mit der Möglichkeit der Wiederwahl
Rotation: mindestens 2 neue Menschen bei jeder Rotation
Widerruf: einfache Mehrheit (51 %, Quorum 20 %), jederzeit
Artikel 4. Der Unabhängige Rat der Earthlings (die ethische Aufsicht)
Der Unabhängige Rat ist ein beratendes Organ. Er nimmt eine ethische Prüfung von Beschlüssen vor, veröffentlicht Empfehlungen und fachliche Stellungnahmen. Die Kraft des Rates liegt im Ansehen und in der Sachkunde, nicht in Befugnissen.
Aufgaben:
Ethische Prüfung der Beschlüsse der DAO
Öffentliche Empfehlungen zu schwierigen Fragen
Jährliche Berichte über den Zustand des Volkes
Fachliche Stellungnahmen auf Anfrage von Earthlings
Vermittlung in Konflikten
Von entscheidender Bedeutung:
Die Stellungnahmen sind nur empfehlend
Sie können Beschlüsse der DAO nicht blockieren
Sie begründen kein Vetorecht
Der Rat wirkt nicht an der Verwaltung der Finanzen mit
Bildung:
Zahl: 7 bis 11 Menschen (ungerade Zahl)
Wahl: Abstimmung der DAO, qualifizierte Mehrheit (67 %, Quorum 25 %)
Dauer: 3 Jahre
Anforderungen: anerkannte Sachkunde in Ethik, Recht, Ökologie, Technik; die Aufstellung steht jedem Earthling offen, auch die Selbstaufstellung
Der Widerruf eines Mitglieds des Rates erfolgt durch Beschluss der Vollversammlung mit qualifizierter Mehrheit (67 %, Quorum 25 %) - mit derselben Schwelle, mit der es gewählt wurde, und mit keiner höheren.
Ein Widerruf ist nur aus einem der folgenden Gründe möglich, der im Antrag auf Widerruf zu benennen und zu begründen ist:
Verletzung der Pflicht, einen Interessenkonflikt anzuzeigen;
fortgesetzte Nichtteilnahme an der Arbeit des Rates;
Entgegennahme von Weisungen, Vergütungen oder sonstigen Vorteilen von einer Person, die am Inhalt einer Stellungnahme interessiert ist;
Verlust der Möglichkeit, an der Arbeit teilzunehmen.
Die Ablehnung des Inhalts einer Stellungnahme ist kein Widerrufsgrund. Weder eine veröffentlichte Position eines Mitglieds des Rates noch sein Sondervotum noch Kritik an Beschlüssen der Vollversammlung dürfen einen Widerruf begründen, weder unmittelbar noch unter dem Deckmantel eines anderen Grundes. Ein Organ, das sich für Gesagtes abberufen lässt, hört noch am selben Tag auf, unabhängig zu sein.
Der Widerruf gilt einem einzelnen Menschen. Die gleichzeitige Beendigung der Befugnisse der gesamten Zusammensetzung kommt der Aufhebung der Einrichtung gleich und verlangt eine Änderung dieser Charta.
Ein Mitglied des Rates ist befugt, seine Befugnisse jederzeit aus eigenem Entschluss und ohne Angabe von Gründen niederzulegen.
Die Finanzierung des Rates erfolgt aus einem geschützten Haushalt, der ohne qualifizierte Mehrheit nicht gekürzt werden kann.
Ein Ausgleich für die Zeit der Mitglieder des Rates ist unter den folgenden, zugleich geltenden Voraussetzungen zulässig:
die Höhe wird durch Beschluss der Vollversammlung im Voraus festgelegt und veröffentlicht;
die Höhe ist für alle Mitglieder des Rates gleich und darf nicht unterschieden werden;
die Zahlung hängt nicht vom Inhalt der Stellungnahmen ab und darf für die amtierende Zusammensetzung weder gemindert noch ausgesetzt noch aufgehoben werden: Eine Änderung der Höhe wirkt erst für die nächste Zusammensetzung;
ein Mitglied des Rates ist befugt, ganz oder teilweise auf den Ausgleich zu verzichten.
Eine Vergütung für die Einnahme eines Platzes im Rat über einen solchen Ausgleich hinaus wird nicht gezahlt.
Der gegenwärtige Zustand der Strukturen. Diese Charta errichtet diese Strukturen, doch ihre Zusammensetzung wird mit dem Wachsen des Volkes besetzt. Heute sind Core Nodes und Emergency Multisig nicht gewählt, der Unabhängige Rat ist nicht gebildet, und die DAO-Vollversammlung hat keine inhaltlichen Abstimmungen durchgeführt. Bis zur Wahl werden die entsprechenden Aufgaben in der Phase des Strukturaufbaus verfahrensmäßig und unter der Verantwortung der Gründer wahrgenommen; die Übergabe dieser Aufgaben an die gewählten Strukturen ist der Maßstab für den Übergang zwischen den Abschnitten des Fahrplans (Artikel 39).
ABSCHNITT 02. Die Mechanismen der Beschlussfassung
Artikel 5. Arten der Abstimmung
Einfache Mehrheit - 51 %, Quorum 20 %. Laufende betriebliche Beschlüsse, Finanzierung von Projekten bis 10 000 EC, Wahl und Widerruf von Core Nodes und Emergency Multisig, Erteilung und Widerruf des rechtlichen Schutzauftrags, Aufhebung von Handlungen des Emergency Multisig, vorzeitige Aufhebung von Beschränkungen, Beschwerden.
Erhebliche Mehrheit - 67 %, Quorum 20 %. Finanzierung von Projekten von 10 000 bis 100 000 EC, Beschränkung von Befugnissen der Stufen 1 bis 3.
Qualifizierte Mehrheit - 67 %, Quorum 25 %. Änderung der Charta, strategische Beschlüsse, Finanzierung von Projekten über 100 000 EC.
Sanktionsmehrheit - 75 %, Quorum 25 %. Beschränkung von Befugnissen der Stufen 4 und 5 (Artikel 22), Aussetzung des Stimmrechts wegen Untergrabung der Unversehrtheit der Abstimmung (Artikel 22-bis), Aufhebung einer unwirksamen Ausgabe eines Passes (Artikel 21).
Verteilung nach Unterstützung. Wird angewandt, um die Reihenfolge der Finanzierung von Projekten zu bestimmen, die ihre Zustimmungsschwelle bereits überschritten haben, wenn ihre Gesamtanforderung die Obergrenze des Bereichs übersteigt (Artikel 11).
Die Finanzierungsschwellen. Die Beträge von 10 000 EC und 100 000 EC, die die Arten der Abstimmung voneinander abgrenzen, werden durch Beschluss der DAO-Vollversammlung festgelegt und ohne Änderung der Charta geändert. Die hier angeführten Werte gelten zum Zeitpunkt der Annahme der Charta; bei einer Abweichung gilt der geltende Beschluss der DAO-Vollversammlung.
Artikel 6. Die Abstimmungsverfahren
Regelverfahren:
Tag 1 bis 14: Beratung des Vorschlags, Einbringung von Änderungen
Tag 15 bis 21: Abstimmung (on-chain oder Snapshot)
Tag 22: Auszählung der Ergebnisse und Veröffentlichung
Tag 23 und danach: selbsttätige Ausführung durch Smart Contracts
Beschleunigtes Verfahren (für Projekte bis 1 000 EC):
Tag 1 bis 3: Beratung des Vorschlags
Tag 4 bis 6: Abstimmung
Tag 7: Ausführung
Notverfahren (nur bei höherer Gewalt):
Wird von Emergency Multisig eingeleitet
48 Stunden für die Abstimmung
Erforderlich ist eine einfache Mehrheit
Die Wirkung tritt sofort ein, kann aber von der DAO aufgehoben werden
Offenheit und Abstimmungsgeheimnis
In der Regel sind die Abstimmungen im Volk der Earthlings offen: Die Tatsache der Teilnahme und die Willensbekundung stehen allen Earthlings zur Überprüfung offen. Die Offenheit ist die Weise, sich davon zu überzeugen, dass die Auszählung ehrlich ist.
Die Durchsichtigkeit erstreckt sich jedoch auf das Handeln der Einrichtungen und nicht auf die persönlichen Daten der Menschen. Es gibt Fragen, bei denen die Offenheit der Willensbekundung einen Menschen nicht schützt, sondern einem Risiko aussetzt - auch durch den Staat, dessen Bürger er ist. In solchen Fällen wird geheim abgestimmt, wobei die Überprüfbarkeit der Auszählung erhalten bleibt: Das Ergebnis prüfen alle, und die Verbindung zwischen Stimme und Abstimmendem wird niemandem offengelegt, auch den Verwaltern der Plattform nicht.
Geheim wird zwingend abgestimmt:
bei der Behandlung der Frage einer Beschränkung von Befugnissen (Artikel 22)
bei der Behandlung der Frage einer Aussetzung des Stimmrechts (Artikel 22-bis)
bei der Aufhebung einer unwirksamen Ausgabe eines Passes (Artikel 21)
Eine geheime Abstimmung kann durch Beschluss der DAO-Vollversammlung angeordnet werden für eine einzelne Frage oder eine Gruppe von Fragen - insbesondere für Abstimmungen, die die Position des Volkes zu Handlungen von Staaten und zu internationalen Fragen betreffen.
In allen Fällen werden veröffentlicht: die Frage selbst, das Ergebnis, die Zahl der Abstimmenden und das Ergebnis der Überprüfung der Auszählung.
Artikel 7. Die Übertragung von Stimmen
Ein Earthling kann seine Stimme in einem einzelnen Sachgebiet einem anderen Earthling übertragen. Die Übertragung ist freiwillig und wird jederzeit widerrufen.
Übertragung ist keine Repräsentation. Sie wird für ein Sachgebiet erteilt und nicht auf Zeit; sie wird sofort widerrufen, ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung des Delegierten; sie begründet kein Amt und gibt dem Delegierten kein Recht außer dem, die ihm übertragenen Stimmen abzugeben. Ein Delegierter kann jederzeit ohne eine einzige übertragene Stimme dastehen, und das ist die übliche Arbeit des Mechanismus und keine Störung.
Wer Delegierter sein kann. Jeder Earthling. Weder Ansehen noch Dauer der Teilnahme noch Verdienste öffnen oder verschließen den Zugang zum Erhalt übertragener Stimmen: Die einzige Auswahl ist die Wahl dessen, der überträgt.
Durchsichtigkeit:
Öffentliche Aufzeichnung der Entscheidungen des Delegierten on-chain
Alle vom Delegierten abgegebenen Stimmen sind sichtbar
Nur nach Sachgebieten. Die Stimme für alle Fragen zugleich zu übertragen ist nicht möglich. Ein Sachgebiet ist eine thematische Gruppe (Ökologie, Technik, Wirtschaft, Recht, Bildung) oder eine einzelne Zelle.
Verbot der Selbstübertragung. Ein Earthling kann seine Stimme nicht sich selbst übertragen. Die Beschränkung ist technisch umgesetzt und wird bei jedem Vorgang der Übertragung geprüft.
Verbot von Ketten. Eine erhaltene übertragene Stimme kann nicht weitergegeben werden.
Obergrenze der Übertragung. Die Obergrenze beträgt 5 % der Earthlings, mindestens jedoch 10 Übertragende; deshalb bindet die Beschränkung von 5 % einen Delegierten erst bei einer Zahl von mehr als 200 Earthlings.
Eine aktive Übertragung je Sachgebiet. Eine erneute Übertragung desselben Sachgebiets ist ohne Widerruf der vorherigen nicht möglich.
Widerruf jederzeit - ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung des Delegierten.
Fragen, bei denen keine Übertragung stattfindet. Änderung der Charta und der Grundregeln der Schatzkammer, Finanzierung über 100 000 EC, Bildung des Emergency Multisig, Beschränkung von Befugnissen (Artikel 22), Aussetzung des Stimmrechts (Artikel 22-bis), Aufhebung der Ausgabe eines Passes (Artikel 21) und Änderung der unabänderlichen Grundsätze - dabei stimmt ein Earthling nur persönlich ab.
Der Zweck der Beschränkungen: Die Übertragung sichert Sachkunde in besonderen Fragen, ohne dauerhafte Lager entstehen zu lassen. Das Verbot der Übertragung für alle Fragen zugleich trennt diesen Mechanismus von der Repräsentation. Die Obergrenze schließt die Bündelung eines erheblichen Anteils der Stimmen bei einer Person aus, das Verbot von Ketten die Bildung von Pyramiden und das Verbot der Selbstübertragung das künstliche Anwachsen des eigenen Gewichts.
Artikel 8. Das System des Ansehens
Von entscheidender Bedeutung: Das Ansehen wirkt sich nicht auf das Gewicht der Stimme aus und öffnet den Zugang zu keiner Rolle. Der Grundsatz „1 Mensch = 1 Stimme“ gilt unbedingt. Das Ansehen ist ausschließlich eine Auskunft.
Faktoren des Ansehens (on-chain):
Teilnahme an Abstimmungen
Erfolgreiche Durchführung von Projekten
Beitrag zur Entwicklung der Gemeinschaft
Güte der Vorschläge
Bewertungen durch andere Teilnehmer
Verwendung des Ansehens:
Zeitliche Reihenfolge als Voreinstellung: Alle Vorschläge werden in der Reihenfolge ihrer Einreichung angezeigt, das Ansehen des Verfassers wirkt sich auf den Platz in der Reihenfolge nicht aus. Eine Filterung nach Ansehen steht als wählbare Ansicht zur Verfügung, die jeder Earthling selbst einschaltet
Auskunft bei der Wahl eines Delegierten
Wirkt sich nicht auf das Gewicht der Stimme aus
Ist keine Voraussetzung für den Erhalt übertragener Stimmen, für die Aufstellung als Core Node, für Emergency Multisig oder für den Unabhängigen Rat
Begründung: Eine selbsttätige Vorreihung von Vorschlägen nach Ansehen bildet faktisch eine Tagesordnung ohne förmliche Verantwortung. Die zeitliche Reihenfolge sichert den gleichen Zugang zur Aufmerksamkeit der Gemeinschaft unabhängig von der Geschichte der Teilnahme. Jeder Mechanismus, in dem das Ansehen den Zugang zur Anhäufung von Stimmen öffnet, verwandelt es in ein verstecktes Stimmgewicht und ist deshalb ausgeschlossen.
ABSCHNITT 03. Das Wirtschaftssystem
Artikel 9. Die Schatzkammer der Earthlings
Die Schatzkammer der Earthlings wird über Smart Contracts verwaltet. Alle Vorgänge sind durchsichtig und on-chain aufgezeichnet. Die Verteilung der Mittel wird durch Abstimmung der DAO gebilligt.
Ausgabe des Earthlings Coin (nach festgelegten Regeln)
Andere von der DAO gebilligte Quellen
Der Jahreshaushalt des Fonds wird auf die von der DAO-Vollversammlung gebilligten Hauptbereiche verteilt. Die gegenwärtigen Anteile und die Beschreibung jeder Ausgabengruppe sind in der Schatzkammer der Earthlings aufgezeichnet. Die Anteile werden nur mit qualifizierter Mehrheit (67 %) der DAO-Vollversammlung geändert.
Artikel 10. Earthlings Coin (EC)
Merkmale:
Ein Nutzungstoken des Ökosystems der Earthlings
Wirkt sich nicht auf das Gewicht der Stimme aus (1 Mensch = 1 Stimme unabhängig von der Menge an EC)
Wird zur Bezahlung von Leistungen innerhalb der Gemeinschaft verwendet
Durchsichtige Ausgabe nach festgelegten Regeln
Kann weder gegen eine Stimme noch gegen den Vorrang eines Vorschlags noch gegen irgendeinen anderen Vorteil bei der Beschlussfassung getauscht werden
Vererbung. Earthlings Coin werden als Kryptowerte nach dem anwendbaren Recht und bei vorhandenem Zugang der Erben zur Geldbörse vererbt. Das Volk der Earthlings trägt keine Pflichten zur Übergabe von Vermögenswerten an Erben und hat keine technische Möglichkeit, den Zugang zu einer Geldbörse wiederherzustellen. Der Pass wird unter keinen Umständen vererbt: Er ist unübertragbar.
Die Einzelheiten des Wirtschaftsmodells sind im Dokument Earthlings Coin beschrieben.
Artikel 11. Die Finanzierung von Projekten
Der Ablauf der Finanzierung:
Einreichung eines Antrags über die Plattform mit Beschreibung von Projekt, Haushalt und Team
Beratung: 14 Tage (oder 3 Tage für Projekte bis 1 000 EC)
Abstimmung über die Billigung: 51 % bei einem Quorum von 20 % (bis 10 000 EC); 67 % bei einem Quorum von 20 % (10 000 bis 100 000 EC); 67 % bei einem Quorum von 25 % (über 100 000 EC)
Bestimmung der Reihenfolge - wenn die Gesamtanforderung der gebilligten Projekte die Obergrenze des Bereichs übersteigt (siehe unten)
Auszahlung: selbsttätig durch einen Smart Contract nach Abschnitten (milestones)
Rechenschaft: öffentlich on-chain nach Abschluss jedes Abschnitts
Verteilung nach Unterstützung
Wenn mehrere Projekte die Zustimmungsschwelle überschritten haben, die Mittel des Bereichs aber nicht für alle reichen, wird die Reihenfolge so bestimmt:
Jeder Earthling kennzeichnet alle Projekte, die er für förderungswürdig hält - eines oder auch alle. Die Zahl der Kennzeichnungen ist nicht begrenzt und wird durch nichts bezahlt.
Die Zahl der Kennzeichnungen jedes Projekts wird ermittelt.
Die Projekte werden nach absteigender Zahl der Kennzeichnungen finanziert, bis die Jahresobergrenze des Bereichs ausgeschöpft ist.
Projekte, die im laufenden Umlauf keine Finanzierung erhalten haben, behalten ihre Billigung und nehmen ohne erneute Abstimmung an der nächsten Verteilung teil.
Warum so. Jeder Earthling hat die gleiche und unerschöpfliche Möglichkeit, beliebig viele Projekte zu unterstützen. Es gibt hier keinen Vorrat an Stimmen, den man verbrauchen, bündeln oder kaufen könnte: Der Vorrang ergibt sich aus der Zahl der unterstützenden Menschen und nicht daraus, wer mehr Gewicht in die Unterstützung gelegt hat. Jeder Mechanismus, der es einem Menschen erlaubt, in einem Beschluss mehr Gewicht abzugeben als einem anderen, widerspricht Artikel 37 dieser Charta und wird im Volk der Earthlings nicht angewandt.
Die Einzelheiten der Organisation der Projektarbeit sind im Dokument Die Zellen der Earthlings beschrieben.
ABSCHNITT 04. Mitgliedschaft und Prüfung
Artikel 12. Die Grundsätze der Teilnahme
Die Teilnahme am Volk der Earthlings steht allen Personen offen, die das Alter von 18 Jahren erreicht haben, die Erklärung der Earthlings angenommen und die Identitätsprüfung durchlaufen haben.
Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Nationale Herkunft, Rasse, Religion, Geschlecht, gesellschaftliche Stellung, Staatsangehörigkeit und Wohnort wirken sich auf die Möglichkeit des Beitritts nicht aus.
Artikel 12-bis. Der Beitrag beim Beitritt und die Zahlung für einen anderen
Die Identitätsprüfung und die Ausgabe des Passes werden durch einen einmaligen Beitrag beim Beitritt gedeckt. Der Beitrag deckt die Selbstkosten, kauft keine Zugehörigkeit und schafft keinerlei Vorteil (Erklärung, Artikel 8). Die Höhe des Beitrags legt die Vollversammlung fest; erhöht werden kann er nur durch ihren Beschluss.
Eine Befreiung vom Beitrag gibt es nicht. Der Beitrag wird stets vollständig entrichtet; verschieden ist allein, wer ihn entrichtet.
Die offene Warteschlange. Ein Mensch, der den Beitrag nicht selbst entrichten kann, stellt sich mit einer einzigen Handlung in eine offene Warteschlange. Ein Antrag, Nachweise und eine Begründung sind nicht erforderlich und dürfen nicht verlangt werden. Die Aufnahme in die Warteschlange darf nicht verweigert werden.
Was veröffentlicht wird. In der Warteschlange werden die laufende Nummer und das Datum der Aufnahme veröffentlicht. Name, Land, Grund und alle sonstigen Angaben über den Menschen werden nicht veröffentlicht.
Der Ablauf der Zahlung. Bezahlt wird der Kopf der Warteschlange. Die Auswahl eines bestimmten Menschen ist unzulässig. Dem Zahlenden wird nicht mitgeteilt, für wen er gezahlt hat; dem Bezahlten wird nicht mitgeteilt, wer den Beitrag für ihn entrichtet hat.
Wer zahlen darf. Jede Person, unabhängig von der Zugehörigkeit zum Volk der Earthlings. Der Name des Zahlenden wird nach seiner Wahl veröffentlicht.
Die Gleichheit der Pässe. Im Register wird nicht festgehalten, von wem der Beitrag entrichtet wurde. Ein von einer anderen Person bezahlter Pass unterscheidet sich in nichts von den übrigen; Status, Stimme und Umfang der Teilnahme berührt die Zahlung für einen anderen nicht. Die Schaffung einer gesonderten Gruppe solcher Teilnehmer ist unzulässig.
Zahlung aus der Schatzkammer. Die Vollversammlung ist befugt, einen Anteil der eingehenden Beiträge festzulegen, der auf die Bezahlung der Warteschlange verwendet wird (Schatzkammer, Artikel 3-bis).
Artikel 13. Das System der Prüfung
Der Schutz des Grundsatzes „1 Mensch = 1 Stimme“:
Biometrische Prüfung: Nachweis der Einmaligkeit einer Person
Soulbound Token (SBT): ein unübertragbares Token der Mitgliedschaft
Datensparsamkeit: verarbeitet wird nur, was für den Nachweis der Einmaligkeit erforderlich ist; Lichtbilder und Scans werden nicht gespeichert
Anti-Sybil-Schutz: Verhinderung der Anlage mehrerer Konten
Personenbezogene und biometrische Daten der Teilnehmer sind unter keinen Umständen öffentlich.
Artikel 14. Die Rechte der Earthlings
Teilnahme an Abstimmungen mit gleichem Stimmgewicht
Einbringung von Vorschlägen und Anregungen
Teilnahme an Projekten der Gemeinschaft
Übertragung der Stimme nach Sachgebieten
Zugang zu allen Informationen auf der Plattform
Teilnahme an Aussprachen und Beratungen
Austritt aus dem Volk jederzeit
Artikel 15. Die Pflichten der Earthlings
Beachtung der Grundsätze der Erklärung der Earthlings
Achtung gegenüber anderen Teilnehmern
Redliche Teilnahme an Abstimmungen
Durchsichtigkeit bei der Durchführung von Projekten
Rechenschaft über die Verwendung der Mittel des Fonds
Artikel 16. Die Anzeige eines Interessenkonflikts
Ein Earthling ist verpflichtet, einen Interessenkonflikt in jeder Lage offen anzuzeigen, in der seine persönliche Beteiligung die Sachlichkeit eines Beschlusses beeinflussen kann.
Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn ein Earthling:
einen unmittelbaren oder mittelbaren geldwerten Vorteil vom Ausgang des Beschlusses hat
durch verwandtschaftliche, geschäftliche oder sonstige erhebliche Beziehungen mit Personen oder Organisationen verbunden ist, die der Beschluss betrifft
in der behandelten Frage die Interessen Dritter oder von Organisationen vertritt
Die Anzeige eines Interessenkonflikts nimmt einem Earthling für sich genommen nicht das Stimmrecht. Ein zwingender Ausschluss von der Abstimmung gilt bei Abstimmungen über die Verteilung von Mitteln: Ein Earthling nimmt an einer solchen Abstimmung nicht teil, wenn er Antragsteller oder Mitverfasser des Antrags ist, dem Projektteam angehört, mit dem Antragsteller nahe verwandt ist (Ehegatte, Eltern, Kinder, Geschwister) oder ihm gegenüber vertragliche Pflichten hat, die eine Vergütung vorsehen.
Andere Gründe, eine Stimme auszuschließen, gibt es nicht: Durch Mehrheitsbeschluss wird die Stimme eines Earthling nicht aus der Auszählung ausgeschlossen.
Das vorsätzliche Verschweigen eines Interessenkonflikts wird als Verletzung der ethischen Normen behandelt und kann eine Beschränkung von Befugnissen nach Artikel 22 nach sich ziehen.
ABSCHNITT 05. Die Änderung des Status eines Earthling
Artikel 17. Der grundlegende Grundsatz
Die Mitgliedschaft im Volk der Earthlings ist unveräußerlich. Niemand kann unter irgendwelchen Umständen aus dem Volk der Earthlings ausgeschlossen werden. Ist ein Mensch einmal Earthling geworden, bleibt er es, bis er selbst den Entschluss zum Austritt fasst.
Das Stimmrecht darf nicht wegen der Ansichten eines Menschen, wegen des Inhalts seiner Stimmabgabe, wegen der Ablehnung gefasster Beschlüsse oder als allgemeine Sanktion für eine Regelverletzung entzogen oder ausgesetzt werden. Die Stimme ist der Inhalt der Zugehörigkeit: sie aus solchen Gründen zu entziehen hieße, den Menschen aus dem Volk auszuschließen und ihm den Namen zu belassen. Die in Artikel 22 vorgesehenen beschränkenden Maßnahmen berühren das Stimmrecht nicht.
Die einzige zulässige Ausnahme ist in Artikel 22-bis festgelegt und betrifft Handlungen, die auf die Untergrabung der Unversehrtheit der Abstimmung selbst gerichtet sind. Die Aufzählung der Gründe ist einer Erweiterung nicht zugänglich.
Dieser Grundsatz folgt aus der Erklärung der Earthlings: Die Freiheit steht jedem zu, und keine Mehrheit ist befugt, einem Menschen die Zugehörigkeit zu einem Volk zu nehmen, dem er freiwillig beigetreten ist.
Artikel 18. Der freiwillige Austritt
Jeder Earthling ist befugt, seine Teilnahme am Volk der Earthlings jederzeit freiwillig zu beenden. Dieses Recht ist unbedingt und verlangt keine Angabe von Gründen.
Der Ablauf des freiwilligen Austritts:
Der Earthling richtet eine Austrittserklärung über den persönlichen Bereich auf der Plattform der Earthlings
Das System verlangt eine gesonderte Bestätigung des Entschlusses und weist auf die Folgen hin. Als Voreinstellung liegt zwischen Erklärung und Entwertung eine Pause von 72 Stunden - das ist ein Schutz vor übereilten Entschlüssen, und der Earthling ist befugt, auf sie zu verzichten. Das Volk der Earthlings kann den Austritt weder verzögern noch aufheben: Die Entwertung ist dem Earthling stets unmittelbar aus der eigenen Geldbörse zugänglich
Nach der Bestätigung entwertet der Earthling den SBT-Pass mit dem eigenen Schlüssel (Funktion burnByHolder). Das Volk der Earthlings bewahrt keine Schlüssel eines Teilnehmers auf und kann die Entwertung weder für ihn vornehmen noch sie verhindern; der Zugang zu Abstimmungen und zu inneren Diensten endet
Der Austritt wird mit der Entwertung des SBT-Passes wirksam
Earthlings Coin beim Austritt. Die Token in der Geldbörse des austretenden Earthling bleiben sein Eigentum: Sie werden weder eingezogen noch aufgehoben. Nach dem Verlust des Status als Earthling verliert der Eigentümer das Stimmrecht in der DAO und den Zugang zu den inneren Diensten; die weitere Verwendung der Token hängt von ihrer technischen Zugänglichkeit und vom anwendbaren Recht der jeweiligen Rechtsordnung ab.
Der erneute Beitritt. Ein Mensch, der freiwillig aus dem Volk der Earthlings ausgetreten ist, ist befugt, jederzeit erneut beizutreten, indem er das übliche Verfahren durchläuft - die Prüfung und den einmaligen Beitrag beim Beitritt, der ihre Selbstkosten deckt (der Beitrag kann auch nach Artikel 12-bis entrichtet werden) - und einen neuen SBT-Pass erhält. Der entwertete frühere Pass steht der Rückkehr nicht entgegen: Die Daten der Prüfung werden nur dazu aufbewahrt, dass ein Mensch nicht zwei gültige Pässe zugleich haben kann.
Artikel 19. Das Ruhen des Status
Ein Earthling ist befugt, seinen Status vorübergehend ruhen zu lassen, ohne vollständig auszutreten.
Gründe für das Ruhen:
persönliche Umstände, die eine Unterbrechung verlangen
länger andauernde fehlende Möglichkeit, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen
andere Gründe nach dem Ermessen des Earthling
Folgen des Ruhens:
Der SBT-Pass bleibt erhalten, wird aber als „ruhend“ gekennzeichnet
das Stimmrecht ruht auf eigenen Entschluss des Earthling
die Stimme eines Earthling im Ruhen wird bei der Berechnung des Quorums nicht berücksichtigt
der Zugang zu Informationsangeboten bleibt erhalten
Earthlings Coin bleiben ohne Beschränkungen in der Geldbörse
Die Dauer des Ruhens. Das Ruhen gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Earthling die Wiederaufnahme der Teilnahme erklärt, längstens jedoch 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten richtet das System eine Anfrage nach den Absichten. Geht binnen 30 Tagen keine Antwort ein, geht der Status in „inaktiv“ über.
Die Wiederaufnahme. Für die Wiederaufnahme des aktiven Status genügt eine Erklärung über den persönlichen Bereich. Eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich.
Artikel 20. Inaktive Teilnehmer
Ein Earthling wird als inaktiv angesehen, wenn er:
12 Monate lang an keiner Abstimmung teilgenommen hat
12 Monate lang keine Handlungen auf der Plattform vorgenommen hat
auf die Anfrage zur Bestätigung des Status nicht geantwortet hat
Folgen der Inaktivität:
Der SBT-Pass bleibt erhalten, wird aber als „inaktiv“ gekennzeichnet
die Stimme eines inaktiven Earthling wird bei der Berechnung des Quorums nicht berücksichtigt
das Stimmrecht bleibt erhalten und kann jederzeit ausgeübt werden
bei der ersten Handlung (Abstimmung, Anmeldung auf der Plattform) wird der Status selbsttätig wiederhergestellt
Der Mechanismus der Inaktivität schützt das System vor einer künstlichen Erhöhung der Anforderungen an das Quorum und erhält dabei jedem Earthling das Recht, jederzeit zur Teilnahme zurückzukehren.
Artikel 21. Die Entwertung eines Passes gegen den Willen des Inhabers
In der Regel wird ein SBT-Pass nur vom Inhaber selbst entwertet (Artikel 18). Dieser Artikel legt zwei und nur zwei Ausnahmen von dieser Regel fest.
Warum der Tod in dieser Aufzählung nicht steht. Die Zugehörigkeit endet infolge des Todes eines Menschen - das ist in Artikel 8 der Erklärung festgelegt und tritt von selbst ein, ohne jemandes Entscheidung. Eine Entwertung des Passes aus diesem Grund findet nicht statt, und zwar aus den folgenden Gründen. Das Volk hat keinen Zugang zu den Sterberegistern der ganzen Welt und kann ihn nicht haben: Ein solcher Grund stützte sich auf Angaben, deren Richtigkeit sich mit nichts überprüfen lässt, und wäre die billigste Weise, einen Teilnehmer zu beseitigen - ohne Benachrichtigung, Frist für Einwendungen und Beschwerde, denn alle setzen die Anwesenheit eines Menschen voraus. Einen Schutz vor der Abstimmung mit einem fremden Schlüssel gibt die Entwertung dabei nicht: Sie kann dem Wissen vom Tod nicht zuvorkommen. Die praktische Seite deckt Artikel 20 ab: Wer nicht teilnimmt, wird als inaktiv angesehen, seine Stimme wird bei der Berechnung des Quorums nicht berücksichtigt, und der Pass bleibt erhalten. Das System muss nicht wissen, warum ein Mensch aufgehört hat teilzunehmen.
1. Die Aufhebung einer unwirksamen Ausgabe
Ein Pass kann aufgehoben werden, wenn festgestellt ist, dass er unter Verstoß gegen die Voraussetzungen der Ausgabe ausgegeben wurde: Einem Menschen ist mehr als ein gültiger Pass ausgegeben worden, oder die Prüfung wurde unter Verwendung falscher Angaben oder der Identität eines anderen durchlaufen, oder der Pass wurde einer Person ausgegeben, die das von dieser Charta festgelegte Alter nicht erreicht hat. Die Aufzählung der Gründe ist abschließend und entspricht Artikel 8 der Erklärung.
Ist einem Menschen mehr als ein gültiger Pass ausgegeben worden, so wird die Ausgabe aller Pässe außer dem zuerst ausgegebenen aufgehoben. Die Zugehörigkeit des Menschen zum Volk bleibt dabei bestehen.
Das Verfahren:
Einleitung: eine begründete Darlegung mit Nachweisen, eingereicht von einem beliebigen Earthling oder von den Core Nodes aufgrund einer technischen Prüfung
Benachrichtigung des Inhabers und eine Frist von mindestens 21 Tagen zur Vorbringung von Einwendungen; der Inhaber ist befugt, andere Earthlings zu seiner Unterstützung heranzuziehen
Stellungnahme des Unabhängigen Rates (fehlt er, so verdoppelt sich die Frist der Beratung). Die Stellungnahme ist eine Meinung: Sie ersetzt die Entscheidung der Teilnehmer nicht, nimmt sie nicht vorweg und bindet sie nicht (Erklärung, Artikel 11)
Abstimmung: Sanktionsmehrheit 75 % bei einem Quorum von 25 %, geheim, ohne Übertragung
Beschwerde binnen 30 Tagen; zur Aufhebung der Entscheidung genügt eine einfache Mehrheit (51 %, Quorum 20 %)
Die Aufhebung ist kein Ausschluss aus dem Volk und wird nicht als Sanktion für ein Verhalten angewandt. Sie stellt nur fest, dass die Ausgabe von Anfang an nicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Ein Mensch, dessen Pass aufgehoben wurde, ist befugt, die Prüfung unter den allgemeinen Voraussetzungen erneut zu durchlaufen, wenn das Hindernis für eine rechtmäßige Ausgabe beseitigt ist.
2. Die technische Neuausgabe
Ein Pass kann auf Antrag des Inhabers selbst entwertet und sogleich an dieselbe Adresse oder an eine neue Adresse des Inhabers neu ausgegeben werden - bei Verlust des Zugangs zur Geldbörse oder bei einer Migration des Vertrags. Die Neuausgabe unterbricht die Mitgliedschaft nicht und verlangt keine Abstimmung.
Andere Gründe für die Entwertung eines Passes gegen den Willen des Inhabers gibt es nicht.
Artikel 22. Die Beschränkung von Befugnissen
Bei einer Verletzung der Regeln und Grundsätze des Volkes der Earthlings können gegen einen Earthling beschränkende Maßnahmen angewandt werden. Die Beschränkung von Befugnissen nimmt einem Menschen den Status als Earthling nicht und berührt sein Stimmrecht nicht (Artikel 17). Beschränkt werden nur diejenigen Möglichkeiten, die mit der Inanspruchnahme gemeinsamer Aufmerksamkeit und gemeinsamer Mittel verbunden sind.
Arten der Beschränkung
Stufe 1 - Verwarnung. Öffentliche Feststellung der Verletzung ohne Beschränkung von Rechten. Bleibt in der Aufzeichnung und wird bei der Behandlung späterer Verletzungen berücksichtigt.
Stufe 2 - Beschränkung der Teilnahme an Zellen. Vorübergehendes Verbot, neue Zellen zu bilden oder bestehenden beizutreten. Dauer: 1 bis 12 Monate.
Stufe 3 - Beschränkung des Initiativrechts. Vorübergehendes Verbot, Vorschläge in die DAO einzubringen. Das Recht, über Vorschläge anderer abzustimmen, bleibt vollständig erhalten. Dauer: 1 bis 12 Monate.
Stufe 4 - Beschränkung des Zugangs zu Diensten. Beschränkung des Zugangs zu einzelnen Diensten der Plattform. Der Zugang zu Abstimmungen, zu Informationen und zum persönlichen Bereich wird unter keinen Umständen beschränkt. Dauer: 1 bis 24 Monate.
Stufe 5 - Zusammengesetzte Beschränkung. Verbindung mehrerer Beschränkungen der Stufen 2 bis 4. Wird bei fortgesetzten oder groben Verletzungen angewandt. Dauer: 6 bis 36 Monate.
Eine Aussetzung des Stimmrechts steht unter den aufgezählten Maßnahmen nicht. Keiner der Gründe dieses Artikels - weder die Verletzung ethischer Normen noch Spam noch ein Schaden für das Ansehen - berührt das Stimmrecht. Der einzige Grund für eine Aussetzung der Stimme ist gesondert festgelegt, in Artikel 22-bis, und betrifft nicht das Verhalten eines Teilnehmers außerhalb des Abstimmungsmechanismus.
Artikel 22-bis. Die Aussetzung des Stimmrechts
Dieser Artikel legt den einzigen Fall fest, in dem das Stimmrecht ausgesetzt werden kann, und ist abschließend.
Der Grund
Eine Aussetzung wird nur wegen nachgewiesener Handlungen angewandt, die auf die Untergrabung der Unversehrtheit der Abstimmung selbst gerichtet sind:
Absprache zur abgestimmten Verfälschung des Ergebnisses;
Kauf oder Verkauf einer Stimme sowie das Anbieten oder Annehmen einer Vergütung für eine Stimmabgabe in bestimmter Weise;
Nötigung anderer Teilnehmer zur Stimmabgabe in bestimmter Weise, einschließlich Erpressung und Drohungen;
Umgehung der Regel „ein Mensch - ein Pass“ oder Beihilfe zu einer solchen Umgehung.
Was kein Grund ist
Als Grund für eine Aussetzung der Stimme kann in keiner Darstellung dienen:
die Ansichten eines Teilnehmers, seine Überzeugungen, sein Glaube und seine politische Position;
der Inhalt seiner Stimmabgabe und die Art, wie er früher abgestimmt hat;
die Ablehnung gefasster Beschlüsse, Kritik an den Strukturen des Volkes und an den Gründern;
die Verletzung anderer, in Artikel 22 aufgezählter Regeln;
die Beurteilung des geistigen Zustands, der Geschäftsfähigkeit oder der Sachkunde eines Teilnehmers.
Warum die Grenze gerade hier gezogen ist. Die Stimme ist als Stimme geschützt. Wer den Abstimmungsmechanismus selbst angreift, greift das an, was der Stimme jedes Einzelnen ihren Sinn gibt - und verliert deshalb die eigene. Wer „falsch“ abstimmt, untergräbt den Mechanismus nicht, und seine Stimme ist unantastbar.
Ein solcher Grund lässt sich auf einen Andersdenkenden nicht anwenden: Damit er greift, ist eine bestimmte Handlung gegen den Mechanismus nachzuweisen und nicht eine Meinung über einen Menschen.
Der Ablauf
Der Ablauf entspricht Artikel 22 mit den folgenden Besonderheiten:
Dauer - bis zu 6 Monate; eine Verlängerung ist unzulässig, eine erneute Anwendung ist nur wegen einer neuen nachgewiesenen Handlung möglich;
Schwelle - Sanktionsmehrheit, 75 Prozent bei einem Quorum von 25;
Abstimmung - geheim, ohne Übertragung;
zwingende Stellungnahme des Unabhängigen Rates; fehlt er, so verdoppelt sich die Frist der öffentlichen Beratung;
Recht auf Verteidigung - vollständige Auskunft über die Vorwürfe, die Möglichkeit, die eigene Position darzulegen und andere Teilnehmer zur Unterstützung heranzuziehen, mindestens 21 Tage;
Nachweis - die Pflicht, die Handlung nachzuweisen, liegt beim Einleitenden; bei nicht ausräumbaren Zweifeln wird die Maßnahme nicht angewandt;
Beschwerde binnen 30 Tagen; zur Aufhebung genügt eine einfache Mehrheit;
vorzeitige Aufhebung jederzeit mit einfacher Mehrheit.
Die Aussetzung des Stimmrechts berührt die Zugehörigkeit zum Volk nicht, die unveräußerlich ist, und zieht unter keinen Umständen einen Ausschluss nach sich.
Gründe für Beschränkungen
Verletzung der ethischen Normen des Volkes der Earthlings
vorsätzliches Verschweigen eines Interessenkonflikts
Missbrauch der Mechanismen der DAO (Spam mit Vorschlägen, Manipulationen)
Handlungen, die dem Ansehen des Volkes der Earthlings schaden
Einleitung. Jeder Earthling oder eine Gruppe von Earthlings (mindestens 5 Menschen) ist befugt, eine Behandlung einzuleiten und dabei eine Begründung vorzulegen
Vorprüfung. Der Unabhängige Rat prüft binnen 14 Tagen die Begründetheit der Einleitung und veröffentlicht eine Empfehlung
Recht auf Verteidigung. Ein Earthling hat das Recht, vollständige Auskunft über die Vorwürfe zu erhalten, die eigene Position darzulegen und andere Earthlings zur Unterstützung heranzuziehen
Beratung. Mindestens 14 Tage (Stufen 1 bis 3) oder 21 Tage (Stufen 4 und 5)
Abstimmung. Stufen 1 bis 3: 67 % bei einem Quorum von 20 %. Stufen 4 und 5: 75 % bei einem Quorum von 25 %. Die Abstimmung ist geheim, ohne Übertragung (Artikel 6 und 7)
Ausführung. Die Beschränkungen werden 48 Stunden nach Abschluss der Abstimmung wirksam
Die vorzeitige Aufhebung. Beschränkungen können jederzeit vorzeitig durch Beschluss der DAO mit einfacher Mehrheit (51 %, Quorum 20 %) aufgehoben werden. Einleiten kann das der Earthling selbst oder jeder andere Earthling.
Erhöhte Schwellen schützen vor der Auferlegung von Beschränkungen und nicht vor ihrer Aufhebung: Eine Beschränkung aufzuheben ist stets leichter, als sie aufzuerlegen.
Die Beschwerde. Ein Earthling ist befugt, die Entscheidung binnen 30 Tagen anzufechten. Die Beschwerde behandelt die DAO-Vollversammlung. Zur Aufhebung der Entscheidung genügt eine einfache Mehrheit (51 %, Quorum 20 %).
ABSCHNITT 06. Die Zellen - das System der Zusammenarbeit
Artikel 23. Das Wesen der Zellen
Zellen sind selbständige kleine Teams von Earthlings, die sich zur Durchführung bestimmter Projekte, Untersuchungen oder Anregungen zusammenschließen. Die Zellen wirken offen innerhalb der Digitalen Plattform, und jeder Earthling kann sich mit ihren Projekten vertraut machen.
Grundsätze der Arbeit der Zellen:
Selbständigkeit - die Zellen bestimmen ihren Aufbau, ihre Arbeitsweisen und die Verteilung der Rollen selbst
Freiwilligkeit - die Teilnahme an einer Zelle und der Austritt aus ihr sind vollständig frei
Durchsichtigkeit - die Tätigkeit der Zellen ist allen Earthlings offen
Beitrag zum gemeinsamen Wohl - 5 % des Gewinns einer Zelle fließen in die Schatzkammer der Earthlings
Menschliches Maß - die Größe einer Zelle beträgt 2 bis 6 Teilnehmer; verlangt eine Aufgabe mehr Menschen, so werden mehrere Zellen gebildet und nicht eine große
Artikel 24. Bildung und Auflösung von Zellen
Jeder Earthling kann die Bildung einer Zelle anregen, indem er sich mit anderen Earthlings um ein bestimmtes Ziel oder Projekt zusammenschließt. Die Eintragung erfolgt auf der Digitalen Plattform unter Angabe:
des Namens und einer kurzen Beschreibung der Zelle
des Ziels und der Richtung der Tätigkeit
der Zusammensetzung der Teilnehmer
der geplanten Projekte
Artikel 25. Selbständigkeit und Beschränkungen
Die DAO-Vollversammlung stimmt die tägliche Arbeit der Zellen nicht ab. Die Zellen handeln selbständig im Rahmen der Grundsätze der Erklärung der Earthlings und dieser Charta.
Die DAO greift nur in Ausnahmefällen ein:
fortgesetzte Verletzung der ethischen Grundsätze der Earthlings
unlösbare Konflikte innerhalb einer Zelle
Versuche, Mittel zu übernehmen oder Richtungen zu vereinnahmen
Handlungen, die dem Ansehen des Volkes der Earthlings schaden
Beschlüsse über Sanktionen gegenüber einer Zelle fasst die DAO mit qualifizierter Mehrheit nach einer unabhängigen Untersuchung. Sanktionen gegenüber einer Zelle ziehen keine Beschränkung der Rechte ihrer Teilnehmer als Earthlings nach sich; die Beschränkung der Befugnisse eines einzelnen Menschen ist nur nach Artikel 22 möglich.
Artikel 26. Die Wirtschaft der Zellen
Zellen können für ihre Arbeit eine Vergütung sowohl in Earthlings Coin als auch in staatlicher Währung erhalten. Die Teilnehmer einer Zelle verteilen den Ertrag nach ihren eigenen Vereinbarungen selbst.
Ein Beitrag zu einer Zelle kann in Arbeit, in Sachkunde oder in Kapital bestehen. Kapital wird den übrigen Beiträgen gleich behandelt und erhält einen angemessenen begrenzten (capped) endlichen Rückfluss, gibt aber niemals eine Stimme, die Kontrolle über die Zelle oder eine unbefristete Rente: Die Verwaltung einer Zelle bleibt stets beim Grundsatz „ein Mensch - eine Stimme“. Die Rechnungslegung der Verwaltung und die der Wirtschaft werden getrennt geführt. Das Modell ist ausführlich im Dokument Die Zellen der Earthlings beschrieben.
Der zwingende Beitrag an den Fonds:
5 % des Gewinns einer Zelle werden an die Schatzkammer der Earthlings überwiesen
Die Abführung kann in EC, in staatlicher Währung oder in Stablecoin über durchsichtige Mechanismen erfolgen
Diese Mittel tragen die gemeinsame Infrastruktur und die Projekte des Volkes
Artikel 27. Die Rechtsstellung
Die Teilnehmer einer Zelle können aus eigenem Entschluss eine Rechtsstruktur (Gesellschaft, Genossenschaft, Personengesellschaft) bilden, um mit Auftraggebern zu arbeiten, die die Leistungen der Zelle in staatlicher Währung bezahlen wollen. Solche Strukturen werden von den Teilnehmern im eigenen Namen gebildet und nicht im Namen des Volkes der Earthlings.
Jeder Teilnehmer einer Zelle trägt selbst die Verantwortung für die Beachtung des Steuerrechts seines Wohnsitzstaates (näher - Die Zellen der Earthlings).
Das Volk der Earthlings besitzt kein Gebiet und beansprucht keines. Jeder Raum, jede Ausstattung und jedes sonstige Vermögen, das von einer Zelle oder ihren Teilnehmern genutzt wird, einschließlich eines Coworking-Raums oder eines Treffpunkts, gehört den bestimmten Teilnehmern oder den von ihnen gebildeten Rechtsstrukturen und befindet sich in deren eigenem örtlichen rechtlichen und steuerlichen Verantwortungsbereich und nicht im Eigentum oder unter der Gerichtsbarkeit des Volkes der Earthlings.
ABSCHNITT 07. Die Digitale Plattform und die Sicherheit
Artikel 28. Die Bestandteile der Plattform
System der Identifizierung und Prüfung (Biometrie + SBT)
Abstimmungssystem, einschließlich des Mechanismus der geheimen Abstimmung mit überprüfbarer Auszählung
Abstimmung zwischen den Zellen
Smart Contracts des Fonds
Kommunikationssystem
Bildungsplattform
Auswertungssystem (Daten on-chain)
Artikel 29. Die Sicherheit
Die Sicherheit der Plattform ist für den Schutz der Selbständigkeit und der Privatsphäre der Earthlings von entscheidender Bedeutung.
Sicherheitsmaßnahmen:
Zeitgemäße Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Mehrfaktor-Authentifizierung
Verteilte Speicherung der Daten
Dezentrale Infrastruktur
Eine unabhängige Prüfung der Smart Contracts und ein Programm zur Suche nach Schwachstellen sind vor der Ausweitung des Betriebs vorgesehen.
Artikel 30. Die Offenheit des Codes
Offen ist der Code des Smart Contracts des Passes (Lizenz MIT). Der Code der Plattform und des Systems der Identitätsprüfung ist verschlossen: Sie arbeiten mit personenbezogenen Daten. Die Aufzählung mit den Gründen steht im Dokument Wo wir jetzt stehen.
ABSCHNITT 08. Die Teilnahme juristischer Personen
Artikel 31. Die Grundsätze des Zusammenwirkens
Juristische Personen können mit dem Volk der Earthlings zusammenwirken, haben aber kein Stimmrecht. Es stimmen nur natürliche Personen ab - Earthlings.
Formen der Teilnahme:
Partnerschaft bei der Durchführung von Projekten
Finanzierung von Projekten und Zuwendungen
Bereitstellung von Sachkunde und Mitteln
Technische Unterstützung von Anregungen
Beschränkungen:
Sie können in der DAO-Vollversammlung nicht abstimmen
Sie können strategische Beschlüsse nicht beeinflussen
Sie können nicht Mitglied der Core Nodes oder des Emergency Multisig sein
Alle Formen des Zusammenwirkens sind durchsichtig und werden von der DAO gebilligt
ABSCHNITT 09. Die Bewältigung von Krisen
Artikel 32. Arten von Krisen
Technische. Cyberangriffe, Schwachstellen in Smart Contracts, Ausfälle der Infrastruktur. Wirtschaftliche. Starke Änderungen des Werts von EC, Schwierigkeiten mit der Liquidität des Fonds. Rechtliche. Rechtlicher Druck, Verbote in Rechtsordnungen, gerichtliche Forderungen mit harten Erfüllungsfristen. Gesellschaftliche. Verlust des Vertrauens, Spaltung der Gemeinschaft, Konflikte.
Artikel 33. Die Mechanismen der Reaktion
Stufe 1: technische Krise
Emergency Multisig handelt sofort
Aussetzung verwundbarer Smart Contracts
Benachrichtigung der Gemeinschaft binnen 1 Stunde
Vollständiger Bericht binnen 48 Stunden
Stufe 2: ein Beschluss der DAO ist erforderlich
Notabstimmung (verkürzte Frist von 48 bis 72 Stunden)
Core Nodes bereiten Entscheidungsvorschläge vor
Der Unabhängige Rat gibt Empfehlungen
Die DAO fasst den endgültigen Beschluss
Stufe 2a: rechtliche Krise - der rechtliche Schutzauftrag
Die Fristen rechtlicher Forderungen sind oft kürzer als jedes Abstimmungsverfahren: Auf eine gerichtliche Anfrage kann binnen 48 Stunden zu antworten sein. Für solche Fälle erteilt die Vollversammlung im Voraus einen rechtlichen Schutzauftrag.
Das ist ein Auftrag und kein Amt. Er gibt kein ausschließliches Recht, im Namen des Volkes zu handeln, begründet kein Organ und schafft keine Befugnisse über die unten ausdrücklich aufgezählten hinaus.
Erteilung. Die DAO-Vollversammlung beauftragt mit einfacher Mehrheit (51 %, Quorum 20 %) einen oder zwei Earthlings mit juristischer Vorbildung, schützende Handlungen im rechtlichen Bereich ohne vorherige Abstimmung vorzunehmen.
Widerruf. Der Auftrag wird jederzeit mit einfacher Mehrheit (51 %, Quorum 20 %) und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Schwelle des Widerrufs ist gleich der Schwelle der Erteilung und darf nicht erhöht werden.
Abschließende Aufzählung der zulässigen Handlungen. Antworten auf Anfragen staatlicher Stellen und Gerichte; Festhalten der Rechtsposition des Volkes; Beauftragung eines Rechtsanwalts; Vornahme von Verfahrenshandlungen, deren Fristversäumnis nachteilige Folgen hat. Andere Handlungen sind unzulässig.
Ausdrückliche Verbote. Der Auftrag gibt kein Recht, Forderungen der Sache nach anzuerkennen, Vermögenswerte zu veräußern oder zu belasten, Verpflichtungen über 5 000 EC einzugehen, den Aufbau des Volkes zu ändern, Vereinbarungen zu schließen, die das Volk für die Zukunft binden, und im Namen des Volkes zu Fragen aufzutreten, die nicht die Verteidigung in einem bestimmten Rechtsverfahren betreffen.
Rechenschaft. Zwingender öffentlicher Bericht binnen 24 Stunden nach jeder Handlung.
Aufhebung des Vorgenommenen. Die DAO ist befugt, jede Handlung mit einfacher Mehrheit aufzuheben oder zu berichtigen.
Selbsttätiger Ablauf. Der Auftrag endet von selbst 30 Tage nach seiner Erteilung sowie in dem Augenblick, in dem die DAO einen Beschluss zur Sache fasst. Eine Verlängerung verlangt eine neue Abstimmung.
Keine Ausschließlichkeit. Das Vorliegen eines Auftrags beschränkt das Recht der Vollversammlung nicht, jederzeit einen Beschluss zu derselben Frage zu fassen; ein solcher Beschluss hat Vorrang.
Stufe 3: existenzielle Krise
Einberufung einer außerordentlichen Vollversammlung
Möglichkeit einer vorübergehenden Aussetzung des Betriebs
Gründliche Untersuchung und Umgestaltung der Strukturen
Qualifizierte Mehrheit für kritische Änderungen
ABSCHNITT 10. Die internationalen Beziehungen
Artikel 34. Die Grundsätze
Achtung des Völkerrechts und der Souveränität der Staaten
Friedliche Zusammenarbeit und gewaltfreie Beilegung von Konflikten
Vorrang der allgemein menschlichen Interessen
Durchsichtigkeit und Offenheit
Gleichberechtigte Partnerschaft
Das Volk der Earthlings mischt sich nicht in die inneren Angelegenheiten von Staaten ein und nimmt am politischen Kampf auf nationaler Ebene nicht teil.
Artikel 35. Die Rechtspersönlichkeit
Das Volk der Earthlings strebt rechtliche Erkennbarkeit an: dass es als Volk behandelt wird, wo eine bestimmte Frage entsteht. Ein Organ, das Völker anerkennt, gibt es für niemanden, deshalb sammelt sich die Erkennbarkeit durch Praxis, Zeit und Zahl der Teilnehmer an und wird nicht durch eine Entscheidung verliehen. Wie Artikel 7 der Erklärung angibt, hat das Recht die Frage des Erwerbs einer Völkerrechtspersönlichkeit durch eine Gemeinschaft, die nie ein Gebiet besessen hat, bisher nicht gestellt.
Solange die rechtliche Erkennbarkeit nicht angesammelt ist, wirkt das Volk für den äußeren Verkehr über rechtlich eingetragene Strukturen - austauschbare rechtliche Schnittstellen - in den jeweiligen Rechtsordnungen. Die Rechtsstrategie ist im Dokument Die Rechtsgrundlage beschrieben.
ABSCHNITT 11. Die Änderung der Charta
Artikel 36. Das Verfahren zur Einbringung von Änderungen
Qualifizierte Mehrheit von 67 % bei einem Quorum von mindestens 25 %.
Die Abschnitte:
Vorschlag. Jeder Earthling kann eine Änderung vorschlagen
Beratung. Mindestens 21 Tage
Begutachtung. Der Unabhängige Rat gibt eine empfehlende Stellungnahme
Abstimmung. 14 Tage, qualifizierte Mehrheit von 67 %
Inkrafttreten. 7 Tage nach der Billigung
Eine Änderung, die der Erklärung der Earthlings widerspricht, wird nicht zur Abstimmung gestellt und hat, wenn sie angenommen wurde, keine Wirkung (Artikel 38).
Artikel 37. Die unabänderlichen Grundsätze
Die folgenden Grundsätze lassen sich auch mit qualifizierter Mehrheit nicht ändern:
1 Mensch = 1 Stimme. Vollständige Gleichheit aller Earthlings. Kein Mechanismus darf es einem Menschen erlauben, in einem Beschluss mehr Gewicht abzugeben als einem anderen
Die Stimme ist unveräußerlich. Das Stimmrecht darf nicht wegen Ansichten, wegen des Inhalts der Stimmabgabe, wegen der Ablehnung von Beschlüssen oder als allgemeine Sanktion entzogen oder ausgesetzt und ebenso wenig von Geld, Ansehen, Dauer der Teilnahme und Verdiensten abhängig gemacht werden. Die einzige Ausnahme ist die Untergrabung der Unversehrtheit der Abstimmung selbst (Artikel 22-bis); die Aufzählung ihrer Gründe ist einer Erweiterung nicht zugänglich
Nur Menschen stimmen ab. Strukturen haben keine kollektive Stimme
Offenheit und Durchsichtigkeit der Beschlüsse und der Finanzen. Alle Beschlüsse der DAO, die Ergebnisse der Abstimmungen, die Finanzvorgänge des Fonds und die Handlungen der ausführenden Strukturen sind öffentlich und überprüfbar. Personenbezogene und biometrische Daten der Teilnehmer sind dabei nicht öffentlich - sie sind durch Artikel 13 geschützt. Die Durchsichtigkeit erstreckt sich auf das Handeln der Einrichtungen und nicht auf die persönlichen Daten der Menschen; die Willensbekundung eines bestimmten Menschen gehört zu den persönlichen Daten und kann nach Artikel 6 verschlossen werden
Freiwilligkeit. Teilnahme und Austritt sind frei, ein Ausschluss ist unmöglich
Widerruflichkeit jedes Auftrags. Eine Befugnis, die sich nicht sofort und mit keiner höheren Schwelle als der ihrer Erteilung widerrufen lässt, wird nicht erteilt
Das Verhältnis zur Erklärung. Die aufgezählten Grundsätze sind der betriebliche Ausdruck des unabänderlichen Kerns der Erklärung der Earthlings - des Lebens, der Würde und der Freiheit des Menschen, der planetaren Solidarität, der Sorge für den Planeten und des Verzichts auf die Anhäufung von Macht. Sie dürfen diesen Kern nicht einengen und werden nur zu seinen Gunsten ausgelegt.
ABSCHNITT 12. Schlussbestimmungen
Artikel 38. Inkrafttreten und Rangfolge der Dokumente
Diese Charta tritt nach ihrer Veröffentlichung auf der Website des Volkes der Earthlings earth-lings.org in Kraft.
Die Rangfolge der Dokumente des Volkes der Earthlings:
Die Erklärung der Earthlings über die Selbstbestimmung - das konstituierende Dokument mit dem höchsten Rang. Eine Bestimmung jedes anderen Dokuments, die der Erklärung widerspricht, hat von der Annahme an keine Wirkung und ist nicht anzuwenden
Diese Charta - das organisatorische Grunddokument
Abgeleitete Dokumente - bei einer Abweichung zwischen der Charta und einem abgeleiteten Dokument gilt die Charta
Ein festgestellter Widerspruch der Charta zur Erklärung wird dadurch beseitigt, dass die Charta mit der Erklärung in Einklang gebracht wird, und nicht umgekehrt.
Die Trennung der Gegenstände. Die Erklärung legt die Grundsätze, die Gewährleistungen für den Menschen und die Grenzen des Volkes fest. Die Grundsätze ihres unabänderlichen Kerns werden niemals aufgehoben; die Formulierungen dieser Grundsätze und ihre übrigen Bestimmungen werden nur von der Vollversammlung geändert, nach Artikel 13 der Erklärung und nur so, dass keine Gewährleistung für den Menschen schwächer wird. Die Charta legt die Mechanismen, Schwellen, Fristen und Verfahren fest; sie wird nach Artikel 36 geändert. Zahlenwerte, technische Mittel und organisatorische Einzelheiten werden nicht in die Erklärung übernommen.
Artikel 39. Die Phase des Strukturaufbaus
Die Phase des Strukturaufbaus dauert bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die folgenden Voraussetzungen zugleich erfüllt sind:
die technische Infrastruktur der Abstimmungen und der Schatzkammer ist ausgerollt
die ersten Core Nodes und der Emergency Multisig sind gewählt
der Unabhängige Rat ist gebildet
mindestens drei inhaltliche Abstimmungen der DAO-Vollversammlung sind durchgeführt
Bis zum Eintritt dieses Zeitpunkts werden die Aufgaben der nicht gewählten Strukturen verfahrensmäßig und unter der Verantwortung der Gründer wahrgenommen, und die Abschnitte der Verfahren, die eine Mitwirkung des Unabhängigen Rates vorsehen, entfallen bei einer Verdopplung der Fristen der öffentlichen Beratung der entsprechenden Fragen.
Zum Gebrauch des Wortes „Gründer“. In dieser Charta bezeichnet es nur diejenigen, die bis zur Wahl der Strukturen deren Aufgaben verfahrensmäßig wahrnehmen, und nichts darüber hinaus. Es begründet keinerlei Rechte in der Verwaltung, kein Gewicht in der Abstimmung und keinen besonderen Status eines Teilnehmers: Eine Klasse von Gründern gibt es im Volk der Earthlings nicht, und diese Bestimmung gehört zum unabänderlichen Kern der Erklärung. Die genannten Aufgaben enden mit dem Abschluss der Phase des Strukturaufbaus und gehen nicht durch Erbfolge über.
Die Gründer veröffentlichen mindestens einmal in 90 Tagen einen Bericht über den Zustand der Phase des Strukturaufbaus. Der Bericht enthält die Aufzählung der nicht erfüllten Voraussetzungen und die Gründe.
Der Abschluss der Phase des Strukturaufbaus wird durch Beschluss der DAO-Vollversammlung festgehalten und ist der Maßstab für den Übergang zwischen den Abschnitten des Fahrplans.
ANHANG. Übersichtstabelle der Beschlussfassung
Diese Tabelle ordnet die Abstimmungsschwellen und die Verfahren. Bei einem Widerspruch zwischen der Tabelle und dem Text des entsprechenden Abschnitts hat der Text des Dokuments Vorrang.
Beschlüsse der DAO-Vollversammlung
Laufende Fragen - 51 %, Quorum 20 % Billigung von Projekten der Zellen, Verteilung von Zuwendungen bis 10 000 EC, Wahl und Widerruf von Core Nodes und Emergency Multisig, Erteilung und Widerruf des rechtlichen Schutzauftrags, Aufhebung von Handlungen des Emergency Multisig, vorzeitige Aufhebung von Beschränkungen, Beschwerden, Verfahrensfragen. Fristen: 14 Tage Beratung + 7 Tage Abstimmung.
Erhebliche Fragen - 67 %, Quorum 20 % Finanzierung von Projekten von 10 000 bis 100 000 EC, Beschränkung von Befugnissen der Stufen 1 bis 3. Fristen: 14 Tage Beratung + 7 Tage Abstimmung.
Kritische Fragen - 67 %, Quorum 25 % Änderung der Charta, strategische Beschlüsse, Finanzierung von Projekten über 100 000 EC, Bildung des Unabhängigen Rates. Fristen: 21 Tage Beratung + 14 Tage Abstimmung.
Sanktionsfragen - 75 %, Quorum 25 % Beschränkung von Befugnissen der Stufen 4 und 5 (Artikel 22), Aufhebung einer unwirksamen Ausgabe eines Passes (Artikel 21). Die Abstimmung ist geheim, eine Übertragung findet nicht statt. Fristen: 21 Tage Beratung + 14 Tage Abstimmung.
Verteilung nach Unterstützung Reihenfolge der Finanzierung bereits gebilligter Projekte bei fehlenden Mitteln des Bereichs. Kennzeichnung der Unterstützung ohne Begrenzung der Zahl der Kennzeichnungen; Finanzierung nach absteigender Zahl der Unterstützenden.
Die Befugnisse der ausführenden Strukturen
Core Nodes. Technische Unterstützung der Infrastruktur, Vorbereitung von Vorschlägen für die DAO, Abstimmung zwischen den Zellen. Fassen keine Beschlüsse über die Verteilung von Mitteln, stimmen nicht im Namen der DAO ab. Rotation alle 6 Monate, Widerruf mit einfacher Mehrheit jederzeit.
Emergency Multisig. Notaussetzung von Smart Contracts bei einer Gefahr für die Sicherheit, schützende Handlungen bei Cyberangriffen, Notfinanzierung bis 5 000 EC. Zwingender Bericht binnen 48 Stunden, nachträgliche Bestätigung durch die DAO binnen 7 Tagen, Widerruf mit einfacher Mehrheit jederzeit.
Rechtlicher Schutzauftrag. Schützende Handlungen in einem bestimmten Rechtsverfahren nach einer abschließenden Aufzählung. Bericht binnen 24 Stunden, selbsttätiger Ablauf nach 30 Tagen, Widerruf mit einfacher Mehrheit jederzeit.
Unabhängiger Rat. Ethische Prüfung, Empfehlungen, öffentliche Stellungnahmen. Empfehlender Charakter, kein Vetorecht. Jährlicher öffentlicher Bericht, Neuwahl alle 3 Jahre.