Rechtliche Informationen

Volk Earthlings

Rechtliches Modell

Earthlings ist ein freiwillig selbstorganisiertes nicht-territoriales Volk, gegründet auf freier Identifikation, gleichberechtigter Teilhabe und kollektiver Selbstverwaltung.

Das Volk Earthlings wird nicht mit einem Staat, Territorium, einer juristischen Person, einer kommerziellen Struktur oder einer einzelnen Jurisdiktion gleichgesetzt.

Die alleinige Quelle der Legitimität ist Earthlings als Volk.

Das Volk der Earthlings stützt sich auf zwei geltende Normen des Völkerrechts: die Vereinigungsfreiheit (Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte) und das Selbstbestimmungsrecht der Völker (Artikel 1 der Pakte von 1966). Beide Normen gelten; ihre Anwendung auf ein freiwilliges, nicht-territoriales Volk ist eine Frage, die das Recht bisher nicht zu entscheiden hatte. Wir räumen das offen ein und beantworten sie so, wie solche Fragen seit jeher entschieden wurden: durch Praxis. Die Earthlings existieren de facto und streben die Anerkennung ihres Status de jure durch den Dialog mit internationalen Organisationen und Staaten an. Eine solche Anerkennung ist ein Ziel und eine Trajektorie, kein bereits vollzogener Fakt.

Für die Interaktion mit der bestehenden rechtlichen, administrativen und finanziellen Infrastruktur kann Earthlings über bevollmächtigte Vertreter in verschiedenen Jurisdiktionen registrierte juristische Strukturen und andere rechtliche Instrumente verwenden, einschließlich Stiftungen, Vereinen und anderen Organisationsformen.

Solche juristischen Strukturen und Instrumente sind ausschließlich operative und unterstützende Mittel der externen Interaktion:

Die Verwaltung erfolgt unmittelbar durch Earthlings über DAO-Mechanismen der kollektiven Selbstverwaltung.

Juristische Strukturen und Instrumente erfüllen eine ausschließlich begrenzte externe, technische und repräsentative Funktion.

Tätigkeitsbeschränkungen

Die von Earthlings genutzten juristischen Strukturen und Instrumente üben KEINE der folgenden Tätigkeiten aus:

Earthlings ist kein Staat, keine supranationale Organisation, kein Finanzinstitut und keine Jurisdiktion und beansprucht weder territoriale Souveränität, ein Monopol auf Zwang noch die Funktionen öffentlicher Gewalt innerhalb bestehender Staaten.