Charta der Erdlinge

Grundordnung eines dezentralen Volkes

Das Volk der Erdlinge, gegründet auf den in der Erklärung der Erdlinge niedergelegten Grundsätzen und Werten und dem Aufbau einer wahrhaft dezentralen und gerechten Gemeinschaft verpflichtet, gibt sich mit dieser Charta seine grundlegende Ordnung.

Wir verwerfen überkommene hierarchische Strukturen und errichten ein reines DAO-System, in dem Entscheidungen ausschließlich durch die einzelnen Teilnehmer - die Erdlinge - getroffen werden. Jede Stimme ist gleichwertig, jede Entscheidung transparent, jede Handlung unveränderlich in der Blockchain verzeichnet.

GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN

Das Gefüge der DAO-Struktur

1 Person = 1 Stimme

Die unbedingte Gleichheit aller Erdlinge, ungeachtet von Reputation, Token-Besitz oder Funktion innerhalb der Gemeinschaft

Nur Einzelpersonen stimmen ab

Projektteams und andere Strukturen besitzen KEIN kollektives Stimmrecht - ausschließlich individuelle Teilnehmer sind stimmberechtigt

Horizontale Ordnung

Keine Hierarchie, keine Zwangsorgane - alle Entscheidungen werden demokratisch getroffen

Smart Contracts = Rechtsregel

Automatisierung anstelle von Bürokratie; der Programmcode als verbindliche Norm; vollständige Transparenz aller Vorgänge

Technologie = Dienst

Technische Strukturen leisten Unterstützung, ohne Entscheidungsbefugnis zu besitzen

Ethik = Orientierungsmaßstab

Ein unabhängiger Rat erteilt Empfehlungen, ohne jedoch zu regieren

ABSCHNITT 01

Organisationsstruktur

Strukturübersicht
Ebene der Willensbildung
Das alleinige Beschlussorgan. Es trifft alle strategischen, finanziellen und organisatorischen Entscheidungen.
DAO-Vollversammlung
Alle Erdlinge
1 Person = 1 Stimme
SBT-Ausweis
Vollzugsebene (Dienstfunktionen)
Technische und operative Strukturen zur Unterstützung des DAO. Sie treffen keine strategischen Entscheidungen, sondern gewährleisten das Funktionieren der Infrastruktur.
Core Nodes
bis zu 6 Personen
Technische Unterstützung
Rotation alle 6 Monate
Emergency Multisig
bis zu 6 Personen
Krisenreaktion
Limit: 5.000 EC
Beratungsebene (Empfehlungsfunktionen)
Ethische Aufsicht und Fachempfehlungen. Kein Vetorecht, keine Befugnis zur Blockierung von Beschlüssen des DAO.
Unabhängiger Rat
7-11 Sachverständige
Amtszeit 3 Jahre
Ausschließlich beratend
Wirtschaftliche Schicht
Smart Contracts für eine transparente Finanzverwaltung. Alle Vorgänge sind on-chain und öffentlich zugänglich.
Fonds der Erdlinge
Smart Contracts
Transparenter Haushalt
On-chain-Berichterstattung
Earthlings Coin
Utility-Token
Ohne Einfluss auf Stimmgewicht
Für Zahlungen
Leitprinzip: Die Befugnis zur Fassung verbindlicher Beschlüsse ist AUSSCHLIESSLICH auf einer einzigen Ebene angesiedelt - der DAO-Vollversammlung. Alle übrigen Ebenen dienen der Unterstützung, Beratung und dem Vollzug; keine von ihnen ist berechtigt, Entscheidungen im Namen des Volkes zu treffen.
Artikel 1. Die DAO-Vollversammlung (alleiniges Lenkungsorgan)
Die DAO-Vollversammlung ist das alleinige Lenkungsorgan des Volkes der Erdlinge. Sie umfasst alle verifizierten Erdlinge und trifft alle strategischen, finanziellen und organisatorischen Entscheidungen durch unmittelbare Abstimmung.

Teilnehmer: AUSSCHLIESSLICH natürliche Personen - Erdlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

Abstimmungsprinzip: 1 Erdling = 1 Stimme (vermittels SBT-Ausweis)

EINFACHE MEHRHEIT

51 %, Quorum 20 %

  • Laufende Beschlüsse
  • Projektfinanzierung bis 10.000 EC
  • Bestätigung der Core Nodes
  • Bildung des Emergency Multisig
QUALIFIZIERTE MEHRHEIT

67 %, Quorum 25 %

  • Änderung der DAO-Regeln
  • Strategische Entscheidungen
  • Chartaänderungen
  • Projektfinanzierung über 100.000 EC
QUADRATISCHES ABSTIMMUNGSVERFAHREN

Für die Ressourcenverteilung

  • Zuteilung von Fondsmitteln auf konkurrierende Projekte
  • Förderungen und Forschungsinitiativen
  • Festlegung von Entwicklungsschwerpunkten
Abstimmungsverfahren
  • Delegierte Stimmabgabe: Ein Erdling kann seine Stimme einem anderen Erdling übertragen, dem anerkannte Sachkunde auf einem bestimmten Gebiet zukommt
  • Snapshot: Für Off-chain-Abstimmungen und vorbereitende Konsultationen
  • On-chain-Vollzug: Automatische Ausführung durch Smart Contracts
  • Regelfristen: 14 Tage Beratung → 7 Tage Abstimmung
  • Beschleunigtes Verfahren: Für Entscheidungen bis 1.000 EC - 3 Tage Beratung + 3 Tage Abstimmung
Artikel 2. Core Nodes (technische Infrastruktur)
Core Nodes sind technische Koordinatoren. Sie gewährleisten den Betrieb der Plattform und der technischen Infrastruktur. Sie treffen keine Entscheidungen im Namen des Volkes und können jederzeit durch Beschluss des DAO abberufen werden.

Aufgaben (AUSSCHLIESSLICH technischer Natur):

  • Betrieb der DAO-Plattform und Infrastruktur
  • Cybersicherheit und Abwehr von Angriffen
  • Technische Unterstützung der Abstimmungsverfahren
  • Prüfung der Smart Contracts
  • Systemüberwachung

Was Core Nodes NICHT tun:

  • Treffen KEINE Entscheidungen im Namen des Volkes
  • Verwalten KEINE Finanzmittel (ausschließlich technische Unterstützung)
  • Besitzen KEIN besonderes Stimmgewicht
  • Können Beschlüsse der DAO-Vollversammlung NICHT blockieren

Zusammensetzung:

  • Anzahl: bis zu 6 Personen
  • Wahl: Durch Beschluss des DAO (einfache Mehrheit)
  • Rotation: Alle 6 Monate auf der Grundlage der On-chain-Reputation
  • Abberufung: Jederzeit durch Beschluss des DAO möglich
  • Berichtspflicht: Monatlich, öffentlich
Artikel 3. Emergency Multisig (Notfallreaktion)
Das Emergency Multisig ist ein Mehrfachunterschriften-Wallet für dringliche technische Maßnahmen. Es besteht aus bis zu 6 vertrauenswürdigen Erdlingen. Das Emergency Multisig kann in kritischen Situationen schnell handeln, jedoch ausschließlich zum Schutz des Systems. Nach jeder solchen Maßnahme hat die DAO-Vollversammlung diese innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen oder aufzuheben.

Befugnisse (STRENG BEGRENZT):

  • Aussetzung von Smart Contracts bei Feststellung kritischer Sicherheitslücken
  • Notfallmaßnahmen bei Cyberangriffen
  • Dringende technische Korrekturen
  • Notfallfinanzierung bis zu 5.000 EC in Fällen höherer Gewalt

Was das Emergency Multisig NICHT darf:

  • Strategische Entscheidungen treffen
  • DAO-Regeln ändern
  • Über erhebliche Beträge verfügen (über 5.000 EC)
  • Beschlüsse der DAO-Vollversammlung blockieren

Kontrollmechanismen:

  • Transparenz: Alle Transaktionen sind on-chain einsehbar
  • Zeitliche Bindung: Maßnahmen unterliegen einer 24-stündigen Sperrfrist (außer bei aktiven Cyberangriffen)
  • Berichtspflicht: Innerhalb von 48 Stunden nach jeder Maßnahme
  • Aufhebungsrecht: Die DAO-Vollversammlung kann jede Maßnahme durch qualifizierte Mehrheit aufheben
  • Verantwortlichkeit: Amtsmissbrauch führt zur sofortigen Abberufung

Zusammensetzung:

  • Wahl: Durch Beschluss des DAO (einfache Mehrheit)
  • Amtszeit: 6 Monate mit der Möglichkeit der Wiederwahl
  • Rotation: Mindestens 2 neue Mitglieder bei jeder Rotation
  • Abberufung: Jederzeit bei Vertrauensverlust möglich
Artikel 4. Unabhängiger Rat der Erdlinge (ethische Aufsicht)
Der Unabhängige Rat ist ein beratendes Organ. Er prüft Entscheidungen unter ethischen Gesichtspunkten, veröffentlicht Empfehlungen und erstattet Sachverständigengutachten. Die Autorität des Rates gründet in Fachkunde und Ansehen - nicht in Hoheitsbefugnissen.

Aufgaben:

  • Ethische Überprüfung von DAO-Beschlüssen
  • Öffentliche Empfehlungen zu schwierigen Fragen
  • Jährliche Berichte zur Lage des Volkes
  • Sachverständigengutachten auf Ersuchen der Erdlinge
  • Vermittlung bei Konflikten

VON ENTSCHEIDENDER BEDEUTUNG:

  • Gutachten haben AUSSCHLIESSLICH empfehlenden Charakter
  • Der Rat kann Beschlüsse des DAO NICHT blockieren
  • Der Rat besitzt KEIN Vetorecht
  • Der Rat ist an der Finanzverwaltung NICHT beteiligt

Zusammensetzung:

  • Anzahl: 7-11 Sachverständige (ungerade Zahl)
  • Wahl: Durch Beschluss des DAO (qualifizierte Mehrheit)
  • Amtszeit: 3 Jahre, vorzeitige Abberufung möglich
  • Voraussetzungen: Anerkannte Sachkunde in Ethik, Recht, Ökologie oder Technologie
  • Finanzierung: Aus einem geschützten Haushaltsposten (nur durch qualifizierte Mehrheit kürzbar)
ABSCHNITT 02

Beschlussverfahren

Artikel 5. Arten der Abstimmung
Einfache Mehrheit (51 %)

Quorum: 20 %

Anwendbar bei laufenden Betriebsentscheidungen, Genehmigung von Projekten bis 10.000 EC, Wahl der Core Nodes und des Emergency Multisig

Qualifizierte Mehrheit (67 %)

Quorum: 25 %

Anwendbar bei Chartaänderungen, strategischen Entscheidungen sowie Finanzentscheidungen von erheblichem Umfang über 100.000 EC

Quadratisches Abstimmungsverfahren

Für die Ressourcenverteilung

Anwendbar bei der Verteilung von Fondsmitteln auf konkurrierende Projekte. Verhindert die Dominanz großer Interessengruppen

Artikel 6. Verfahrensregeln für Abstimmungen

Regelverfahren:

  • Tag 1-14: Beratung über den Vorschlag, Einreichung von Änderungsanträgen
  • Tag 15-21: Abstimmung (on-chain oder Snapshot)
  • Tag 22: Auszählung der Ergebnisse und Veröffentlichung
  • Ab Tag 23: Automatischer Vollzug durch Smart Contracts

Beschleunigtes Verfahren (für Projekte bis 1.000 EC):

  • Tag 1-3: Beratung über den Vorschlag
  • Tag 4-6: Abstimmung
  • Tag 7: Vollzug

Notfallverfahren (ausschließlich bei höherer Gewalt):

  • Einleitung durch das Emergency Multisig
  • 48 Stunden für die Abstimmung
  • Einfache Mehrheit erforderlich
  • Sofortige Wirkung, jedoch durch die DAO-Vollversammlung aufhebbar
Artikel 7. Stimmrechtsübertragung
Erdlinge können ihre Stimme einem anderen Erdling übertragen, dem anerkannte Sachkunde auf einem bestimmten Gebiet zukommt. Die Übertragung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

Delegierte Sachverständige:

  • Fachgebiete: Ökologie, Technologie, Wirtschaft, Recht, Bildung
  • Reputation: Öffentliche On-chain-Entscheidungshistorie
  • Transparenz: Alle Stimmabgaben des Delegierten sind einsehbar
  • Keine Sonderrechte: 1 übertragene Stimme = 1 Stimme
Artikel 8. Reputationssystem
VON ENTSCHEIDENDER BEDEUTUNG: Reputation beeinflusst das Stimmgewicht NICHT. Der Grundsatz "1 Person = 1 Stimme" ist unbedingt. Reputation wirkt sich ausschließlich auf die Sichtbarkeit und Priorisierung von Vorschlägen aus.

Reputationskriterien (on-chain):

  • Beteiligung an Abstimmungen
  • Erfolgreiche Projektdurchführung
  • Beitrag zur Gemeinschaftsentwicklung
  • Qualität der eingereichten Vorschläge
  • Gegenseitige Bewertungen (Peer-to-peer)

Anwendung der Reputation:

  • Chronologisches Feed als Voreinstellung: Alle Vorschläge erscheinen in der Reihenfolge ihrer Einreichung - die Reputation des Urhebers beeinflusst die Anzeigeposition NICHT. Die Filterung nach Reputation steht als optionaler Anzeigemodus zur Verfügung, den jeder Erdling eigenständig aktivieren kann
  • Empfehlungen bei der Stimmrechtsübertragung (informatorische Funktion)
  • Zugang zur Rolle des delegierten Sachverständigen
  • Beeinflusst das Stimmgewicht NICHT

Begründung: Eine automatische Priorisierung von Vorschlägen nach Reputation schafft faktisch eine Tagesordnung ohne formelle Rechenschaftspflicht. Das chronologische Feed gewährleistet den gleichberechtigten Zugang zur Aufmerksamkeit der Gemeinschaft, unabhängig von der Beteiligungshistorie.

ABSCHNITT 03

Wirtschaftliche Ordnung

Artikel 9. Fonds der Erdlinge
Der Fonds der Erdlinge wird durch Smart Contracts verwaltet. Alle Vorgänge sind transparent und on-chain verzeichnet. Die Mittelzuteilung wird durch Beschluss des DAO genehmigt.

Finanzierungsquellen:

  • Freiwillige Beiträge der Erdlinge
  • Förderungen und Zuwendungen
  • Ausgabe von Earthlings Coin (nach festgelegten Regeln)
  • Sonstige vom DAO genehmigte Quellen

Das Jahresbudget des Fonds wird auf die von der DAO-Versammlung beschlossenen Hauptbereiche verteilt. Die aktuellen Anteile und die Beschreibung jeder Ausgabenkategorie sind im Dokument Earthlings-Fonds festgehalten. Proportionen können nur durch qualifizierte Mehrheit (67%) der DAO-Versammlung geändert werden.

Artikel 10. Earthlings Coin (EC)

Eigenschaften:

  • Utility-Token des Ökosystems der Erdlinge
  • Beeinflusst das Stimmgewicht NICHT (1 Person = 1 Stimme, unabhängig vom EC-Bestand)
  • Wird zur Bezahlung von Leistungen innerhalb der Gemeinschaft verwendet
  • Transparente Ausgabe nach festgelegten Regeln
Die Einzelheiten des Wirtschaftsmodells des Earthlings Coin sind in einem gesonderten Dokument dargelegt.
Artikel 11. Projektfinanzierung

Finanzierungsverfahren:

  • Antragstellung: Über die Plattform mit Beschreibung des Projekts, Haushaltsplan und Trägerschaft
  • Beratung: 14 Tage (oder 3 Tage für Projekte bis 1.000 EC)
  • Abstimmung: Quadratisches Verfahren bei konkurrierenden Projekten
  • Genehmigung: Einfache Mehrheit (bis 10.000 EC) oder qualifizierte Mehrheit (über 100.000 EC)
  • Auszahlung: Automatisch durch Smart Contract in Meilensteinen
  • Berichterstattung: Öffentlich, on-chain, nach Abschluss jedes Meilensteins
Die Einzelheiten der Projektarbeit der Erdlinge sind in einem gesonderten Dokument dargelegt.
ABSCHNITT 04

Mitgliedschaft und Verifizierung

Artikel 12. Grundsätze der Teilnahme
Die Teilnahme am Volk der Erdlinge steht allen Personen offen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Erklärung der Erdlinge anerkannt und die Identitätsprüfung abgeschlossen haben.
Artikel 13. Verifizierungssystem

Schutz des Grundsatzes "1 Person = 1 Stimme":

  • Biometrische Verifizierung: Bestätigung der Einzigartigkeit der Identität
  • Soulbound Token (SBT): Nicht übertragbares Mitgliedschaftstoken
  • Dezentrale Identität: Der Nutzer behält die Kontrolle über seine Daten
  • Anti-Sybil-Schutz: Verhinderung der Erstellung von Mehrfachkonten
Artikel 14. Rechte der Erdlinge
  • Teilnahme an Abstimmungen mit gleichem Stimmgewicht
  • Einreichung von Vorschlägen und Initiativen
  • Mitwirkung an Gemeinschaftsprojekten
  • Übertragung des Stimmrechts
  • Zugang zu allen Informationen auf der Plattform
  • Teilnahme an Diskussionen und Beratungen
  • Austritt aus dem Volk jederzeit
Artikel 15. Pflichten der Erdlinge
  • Beachtung der Grundsätze der Erklärung der Erdlinge
  • Achtung der anderen Teilnehmer
  • Gutgläubige Beteiligung an Abstimmungen
  • Transparenz bei der Durchführung von Projekten
  • Rechenschaftspflicht über die Verwendung von Fondsmitteln
Artikel 16. Offenlegung von Interessenkonflikten

Ein Erdling ist verpflichtet, einen Interessenkonflikt offen zu legen, sobald sein persönliches Interesse die Objektivität einer Entscheidung beeinträchtigen könnte.

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn ein Erdling:

  • einen unmittelbaren oder mittelbaren materiellen Vorteil vom Ausgang einer Entscheidung hat
  • durch familiäre, geschäftliche oder sonstige erhebliche Beziehungen mit Personen oder Organisationen verbunden ist, die von der Entscheidung berührt werden
  • in der zu beratenden Angelegenheit Interessen Dritter oder von Organisationen vertritt

Die Offenlegung eines Interessenkonflikts entzieht dem Erdling nicht das Stimmrecht, es sei denn, dies ist in dieser Charta ausdrücklich vorgesehen.

Das vorsätzliche Verschweigen eines Interessenkonflikts gilt als Verstoß gegen die ethischen Grundsätze und kann eine Beschränkung der Rechte nach sich ziehen.
ABSCHNITT 05

Änderung des Erdling-Status

Artikel 17. Unveräußerlichkeit der Zugehörigkeit
Die Zugehörigkeit zum Volk der Erdlinge ist unveräußerlich. Niemand kann unter irgendwelchen Umständen aus dem Volk der Erdlinge ausgeschlossen werden. Wer Erdling geworden ist, bleibt es, bis er selbst den Austritt erklärt.

Dieser Grundsatz folgt unmittelbar aus der Erklärung der Erdlinge: Die Freiheit gehört jedem Menschen, und keine Mehrheit ist berechtigt, jemandem die Zugehörigkeit zu einem Volk zu entziehen, dem er freiwillig beigetreten ist.

Bei Verstößen gegen die Regeln und Grundsätze des Volkes der Erdlinge können beschränkende Maßnahmen ergriffen werden - jedoch kein Ausschluss.

Artikel 18. Freiwilliger Austritt

Jeder Erdling hat das Recht, jederzeit freiwillig seine Teilnahme am Volk der Erdlinge zu beenden. Dieses Recht ist bedingungslos und erfordert keine Angabe von Gründen.

Austrittsverfahren:

  • Der Erdling reicht über sein persönliches Konto auf der Plattform der Erdlinge eine Austrittserklärung ein
  • Das System fordert eine Bestätigung der Entscheidung an. Zwischen erster Erklärung und Bestätigung müssen mindestens 72 Stunden vergehen - dies dient dem Schutz vor impulsiven Entscheidungen
  • Nach der Bestätigung wird der SBT-Ausweis des Erdlings innerhalb von 24 Stunden annulliert, der Zugang zu Abstimmungen und internen Diensten endet
  • Der Austritt wird mit der Annullierung des SBT-Ausweises wirksam

Earthlings Coin beim Austritt:

Die im Wallet des ausscheidenden Erdlings befindlichen Earthlings Coin verbleiben in seinem Eigentum. Token werden weder eingezogen noch annulliert. Nach dem Verlust des Erdling-Status verliert der Token-Inhaber das Stimmrecht im DAO sowie den Zugang zu internen Diensten, behält aber die Möglichkeit, die Token auf externen Plattformen zu nutzen.

Wiederaufnahme:

Eine Person, die freiwillig aus dem Volk der Erdlinge ausgetreten ist, kann jederzeit wieder eintreten, indem sie das Regelverfahren der Verifizierung durchläuft und einen neuen SBT-Ausweis erhält.

Artikel 19. Ruhendstellung des Status

Ein Erdling kann seinen Status vorübergehend ruhen lassen, ohne vollständig auszutreten.

Gründe für die Ruhendstellung:

  • Persönliche Umstände, die eine Pause erforderlich machen
  • Längerfeitige Verhinderung der Teilnahme am Gemeinschaftsleben
  • Sonstige Gründe nach eigenem Ermessen des Erdlings

Folgen der Ruhendstellung:

  • Der SBT-Ausweis bleibt erhalten, wird jedoch als "ruhend" gekennzeichnet
  • Das Stimmrecht wird ausgesetzt
  • Die Stimme eines ruhenden Erdlings wird bei der Quorumberechnung nicht gezählt
  • Der Zugang zu Informationsressourcen bleibt erhalten
  • Earthlings Coin verbleiben ohne Einschränkungen im Wallet

Dauer der Ruhendstellung:

Die Ruhendstellung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Erdling die Wiederaufnahme der Teilnahme erklärt, höchstens jedoch 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten sendet das System eine Anfrage bezüglich der Absichten des Erdlings. Geht innerhalb von 30 Tagen keine Antwort ein, wechselt der Status in "inaktiv".

Wiederaufnahme:

Zur Wiederherstellung des aktiven Status genügt eine Erklärung über das persönliche Konto. Eine erneute Verifizierung ist nicht erforderlich.

Artikel 20. Inaktive Teilnehmer

Ein Erdling gilt als inaktiv, wenn er:

  • innerhalb von 12 Monaten an keiner Abstimmung teilgenommen hat
  • innerhalb von 12 Monaten keine Handlung auf der Plattform vorgenommen hat
  • auf eine Statusbestätigungsanfrage nicht geantwortet hat

Folgen der Inaktivität:

  • Der SBT-Ausweis bleibt erhalten, wird jedoch als "inaktiv" gekennzeichnet
  • Die Stimme eines inaktiven Erdlings wird bei der Quorumberechnung nicht gezählt
  • Das Stimmrecht bleibt bestehen und kann jederzeit ausgeübt werden
  • Bei der ersten Handlung (Abstimmung, Anmeldung auf der Plattform) wird der aktive Status automatisch wiederhergestellt
Der Inaktivitätsmechanismus schützt das System vor einer künstlichen Erhöhung der Quorumanforderungen und wahrt zugleich das Recht jedes Erdlings, jederzeit zur Teilnahme zurückzukehren.
Artikel 21. Beendigung des Status durch Tod

Im Todesfall eines Erdlings:

  • Wird der SBT-Ausweis nach Eingang verlässlicher Todesnachricht annulliert
  • Werden die Earthlings Coin als Kryptoaktiva nach dem anwendbaren Recht und unter dem Vorbehalt vererbt, dass die Erben Zugang zum Wallet haben
  • Übernimmt das Volk der Erdlinge keine Verpflichtung zur Übertragung von Vermögenswerten an Erben und verfügt über keine technische Möglichkeit zur Wiederherstellung des Wallet-Zugangs
Artikel 22. Beschränkung von Befugnissen

Bei Verstößen gegen die Regeln und Grundsätze des Volkes der Erdlinge können beschränkende Maßnahmen gegen einen Erdling ergriffen werden. Die Beschränkung von Befugnissen entzieht der betreffenden Person nicht den Erdling-Status, schränkt jedoch bestimmte Rechte und Möglichkeiten befristet oder unbefristet ein.

Arten der Beschränkung (abgestuft nach Eingriffstiefe):

Stufe 1 - Verwarnung

Öffentliche Feststellung des Verstoßes ohne Rechtsbeschränkung. Die Verwarnung verbleibt in der Akte und wird bei der Beurteilung späterer Verstöße berücksichtigt.

Stufe 2 - Beschränkung der Zellenteilnahme

Vorübergehendes Verbot der Gründung neuer Zellen oder des Beitritts zu bestehenden. Dauer: 1 bis 12 Monate.

Stufe 3 - Beschränkung des Initiativrechts

Vorübergehendes Verbot der Einreichung von Vorschlägen im DAO. Das Recht zur Abstimmung über Vorschläge anderer bleibt bestehen. Dauer: 1 bis 12 Monate.

Stufe 4 - Aussetzung des Stimmrechts

Vorübergehende Aussetzung des Stimmrechts im DAO. Dauer: 1 bis 24 Monate.

Stufe 5 - Einschränkung des Dienstzugangs

Einschränkung des Zugangs zu einzelnen Diensten der Plattform (außer Grundfunktionen). Dauer: 1 bis 24 Monate.

Stufe 6 - Umfassende Beschränkung

Kombination mehrerer Beschränkungen. Anwendbar bei systematischen oder schwerwiegenden Verstößen. Dauer: 6 bis 36 Monate.

Gründe für Beschränkungen:

  • Verstoß gegen die ethischen Grundsätze des Volkes der Erdlinge
  • Vorsätzliches Verschweigen eines Interessenkonflikts
  • Missbrauch der DAO-Mechanismen (Spam-Vorschläge, Manipulationen)
  • Handlungen, die dem Ansehen des Volkes der Erdlinge schaden
  • Verletzung der Privatsphäre anderer Erdlinge
  • Systematische Nichterfüllung freiwillig übernommener Verpflichtungen

Verfahren zur Verhängung von Beschränkungen:

  • Einleitung: Jeder Erdling oder eine Gruppe von Erdlingen (mindestens 5 Personen) kann durch Einreichung einer Begründung die Überprüfung einer Beschränkungsfrage einleiten
  • Vorprüfung: Der Unabhängige Rat prüft die Begründetheit der Initiative innerhalb von 14 Tagen und veröffentlicht eine Empfehlung
  • Anhörungsrecht: Der betroffene Erdling hat das Recht, vollständige Auskunft über die erhobenen Vorwürfe zu erhalten, seinen Standpunkt darzulegen und andere Erdlinge zur Unterstützung hinzuzuziehen
  • Beratung: Öffentliche Beratungszeit von mindestens 14 Tagen (für Stufen 1-3) oder 21 Tagen (für Stufen 4-6)
  • Abstimmung: Stufen 1-3: Beschluss mit 67 % bei Quorum 20 %. Stufen 4-6: Beschluss mit 75 % bei Quorum 25 %
  • Vollzug: Beschränkungen treten 48 Stunden nach Abschluss der Abstimmung in Kraft

Vorzeitige Aufhebung von Beschränkungen:

Beschränkungen können vor Ablauf der Frist aufgehoben werden: nach Ablauf der Hälfte der Frist - durch Beschluss des DAO mit 51 %; jederzeit - durch Beschluss des DAO mit 67 %. Die Einleitung der vorzeitigen Aufhebung kann der betroffene Erdling selbst oder jeder andere Erdling veranlassen.

Beschwerde:

Ein Erdling kann einen Beschränkungsbeschluss innerhalb von 30 Tagen anfechten. Die Beschwerde wird von der DAO-Vollversammlung geprüft. Zur Aufhebung des Beschlusses ist eine Mehrheit von 60 % bei einem Quorum von 20 % erforderlich.

ABSCHNITT 06

Zellen - Das Kooperationssystem

Artikel 23. Wesen der Zellen
Zellen sind autonome Kleinteams von Erdlingen, die sich zur Durchführung bestimmter Projekte, Forschungsvorhaben oder Initiativen zusammenfinden. Zellen arbeiten offen innerhalb der Digitalen Plattform, und jeder Erdling kann ihre Projekte einsehen.

Arbeitsgrundsätze der Zellen:

  • Autonomie - Zellen bestimmen ihre Struktur, Arbeitsmethoden und Rollenverteilung eigenständig
  • Freiwilligkeit - Teilnahme an und Austritt aus einer Zelle sind vollständig frei
  • Transparenz - die Tätigkeit der Zellen ist für alle Erdlinge einsehbar
  • Beitrag zum Gemeinwohl - 5 % der Einnahmen einer Zelle fließen in den Fonds der Erdlinge
  • Menschliches Maß - optimale Zellengröße: 3-6 Personen
Artikel 24. Gründung und Auflösung von Zellen

Jeder Erdling kann die Gründung einer Zelle initiieren, indem er sich mit anderen Erdlingen um ein konkretes Ziel oder Projekt zusammenfindet. Die Registrierung einer Zelle erfolgt auf der Digitalen Plattform unter Angabe von:

  • Name und Kurzbeschreibung der Zelle
  • Zweck und Tätigkeitsfeld
  • Zusammensetzung der Teilnehmer
  • Geplante Projekte
Artikel 25. Autonomie und Schranken
Die DAO-Vollversammlung koordiniert die laufende Arbeit der Zellen NICHT. Zellen handeln autonom im Rahmen der Grundsätze der Erklärung der Erdlinge zur Selbstbestimmung sowie diese Chartas.

Das DAO greift ausschließlich in Ausnahmefällen ein:

  • Systematischer Verstoß gegen die ethischen Grundsätze der Erdlinge
  • Unlösbare Konflikte innerhalb einer Zelle
  • Versuche der Ressourcenaneignung oder Monopolisierung von Bereichen
  • Handlungen, die dem Ansehen des Volkes der Erdlinge schaden

Sanktionsbeschlüsse werden durch qualifizierte Mehrheit des DAO nach unabhängiger Untersuchung gefasst.

Artikel 26. Wirtschaft der Zellen

Zellen können für ihre Arbeit sowohl in Earthlings Coin (EC) als auch in Fiatwährung vergütet werden. Die Teilnehmer einer Zelle verteilen das Einkommen untereinander nach eigenem Ermessen.

Pflichtbeitrag zum Fonds:

  • 5 % aller Einnahmen einer Zelle werden an den Fonds der Erdlinge abgeführt
  • Der Beitrag kann in EC oder Fiat geleistet werden
  • Diese Mittel tragen zur gemeinsamen Infrastruktur und den Projekten des Volkes bei
Artikel 27. Rechtlicher Status

Die Teilnehmer einer Zelle können nach eigenem Ermessen eine juristische Person (Unternehmen, Genossenschaft, Personengesellschaft) gründen, um mit Auftraggebern zusammenzuarbeiten, die Zellenleistungen in Fiat bezahlen möchten. Solche Strukturen werden von den Teilnehmern in eigenem Namen gegründet, nicht im Namen des Volkes der Erdlinge.

Jeder Zellteilnehmer trägt eigenverantwortlich für die Einhaltung des Steuerrechts seines Aufenthaltslandes Sorge.

ABSCHNITT 07

Digitale Plattform und Sicherheit

Artikel 28. Plattformkomponenten
  • Identifizierungs- und Verifizierungssystem (Biometrie + SBT)
  • Abstimmungssystem (Snapshot + On-chain-Vollzug)
  • Zellenkoordination
  • Smart Contracts des Fonds
  • Kommunikationssystem
  • Bildungsplattform
  • Analysesystem (On-chain-Daten)
Artikel 29. Sicherheit
Die Sicherheit der Plattform ist für den Schutz der Autonomie und Privatsphäre der Erdlinge von entscheidender Bedeutung. Alle Komponenten werden regelmäßig geprüft, der Quellcode ist offen zugänglich.

Sicherheitsmaßnahmen:

  • Modernste Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  • Mehrfaktorauthentifizierung
  • Dezentrale Datenspeicherung
  • Regelmäßige Prüfung der Smart Contracts
  • Bug-Bounty-Programm
  • Dezentrale Infrastruktur
Artikel 30. Offenheit des Quellcodes

Der gesamte Quellcode der Plattform ist für die Gemeinschaft zur Überprüfung zugänglich. Kritische Komponenten werden durch unabhängige Sachverständige geprüft.

ABSCHNITT 08

Beteiligung juristischer Personen

Artikel 31. Grundsätze der Interaktion
Juristische Personen können mit dem Volk der Erdlinge in Beziehung treten, besitzen jedoch KEIN Stimmrecht. Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen - die Erdlinge.

Formen der Beteiligung juristischer Personen:

  • Partnerschaft bei der Projektdurchführung
  • Finanzierung von Projekten und Förderungen
  • Bereitstellung von Sachkunde und Ressourcen
  • Technische Unterstützung von Initiativen

Beschränkungen:

  • Dürfen in der DAO-Vollversammlung NICHT abstimmen
  • Dürfen strategische Entscheidungen NICHT beeinflussen
  • Dürfen KEINE Mitglieder der Core Nodes oder des Emergency Multisig sein
  • Alle Interaktionen sind transparent und durch das DAO genehmigungspflichtig
ABSCHNITT 09

Krisenmanagement

Artikel 32. Krisenarten
Technische Krisen

Cyberangriffe, Sicherheitslücken in Smart Contracts, Infrastrukturausfälle

Wirtschaftliche Krisen

Starke Wertschwankungen des EC, Liquiditätsprobleme des Fonds

Rechtliche Krisen

Juristischer Druck, jurisdiktionelle Verbote, gerichtliche Forderungen mit strengen Vollzugsfristen

Soziale Krisen

Vertrauensverlust, Spaltung der Gemeinschaft, Konflikte

Artikel 33. Reaktionsmechanismen

Stufe 1: Technische Krise

  • Das Emergency Multisig handelt unverzüglich
  • Aussetzung gefährdeter Smart Contracts
  • Benachrichtigung der Gemeinschaft binnen 1 Stunde
  • Vollständiger Bericht binnen 48 Stunden

Stufe 2: Beschluss des DAO erforderlich

  • Notfallabstimmung (verkürzte Frist 48-72 Stunden)
  • Core Nodes erarbeiten Lösungsoptionen
  • Unabhängiger Rat erteilt Empfehlungen
  • DAO-Vollversammlung trifft den endgültigen Beschluss

Stufe 2a: Rechtliche Krise (Sonderprotokoll)

Rechtliche Krisen erfordern ein eigenes Protokoll, da die Fristen rechtlicher Anforderungen häufig nicht mit den Abstimmungsverfahren des DAO vereinbar sind. Für rechtliche Krisen gilt folgende Ordnung:

  • Vorbestellter Rechtsvertreter - die DAO-Vollversammlung bestimmt durch Beschluss mit qualifizierter Mehrheit 1-2 Erdlinge mit rechtlicher Sachkunde, die ermächtigt sind, im Rechtsverhältnis im Namen des Volkes ohne vorherige DAO-Abstimmung zu handeln
  • Umfang selbständigen Handelns: Der Rechtsvertreter darf selbständig ausschließlich Schutzmaßnahmen ergreifen (Beantwortung von Anfragen, Dokumentation des Standpunkts des Volkes, Einschaltung eines Rechtsanwalts); Entscheidungen, die Vermögenswerte über 5.000 EC oder eine Änderung der Struktur des Volkes betreffen, erfordern eine Notfallabstimmung des DAO (48 Stunden)
  • Berichtspflicht innerhalb von 24 Stunden nach jeder Handlung; die DAO-Vollversammlung kann die Handlungen des Vertreters durch qualifizierte Mehrheit aufheben oder abändern
  • Vollmacht des Vertreters gilt bis zur Entscheidung des DAO über die Situation, höchstens jedoch 30 Tage ohne Neubestätigung

Stufe 3: Existenzielle Krise

  • Einberufung einer außerordentlichen Vollversammlung
  • Möglichkeit der vorübergehenden Einstellung des Betriebs
  • Eingehende Analyse und Strukturreform
  • Qualifizierte Mehrheit für grundlegende Änderungen erforderlich
ABSCHNITT 10

Internationale Beziehungen

Artikel 34. Grundsätze
  • Achtung des Völkerrechts und der staatlichen Souveränität
  • Friedliche Zusammenarbeit und gewaltfreie Beilegung von Konflikten
  • Vorrang der allgemeinmenschlichen Interessen
  • Transparenz und Offenheit
  • Partnerschaft auf gleichberechtigter Grundlage
Das Volk der Erdlinge greift nicht in die inneren Angelegenheiten der Staaten ein und nimmt nicht an politischen Auseinandersetzungen auf nationaler Ebene teil.
Artikel 35. Völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit
Das Volk der Erdlinge erstrebt die Anerkennung als Völkerrechtssubjekt. Bis zur vollständigen Anerkennung handelt es über rechtlich registrierte Strukturen in verschiedenen Jurisdiktionen. Die Rechtsstrategie ist in einem gesonderten Dokument dargelegt.
ABSCHNITT 11

Chartaänderungen

Artikel 36. Änderungsverfahren
67 % der Stimmen
Qualifizierte Mehrheit bei einem Quorum von mindestens 25 %

Stufen des Änderungsverfahrens:

  • Vorschlag: Jeder Erdling kann eine Änderung vorschlagen
  • Beratung: Mindestens 21 Tage für die Aussprache
  • Sachverständigenprüfung: Der Unabhängige Rat erteilt ein beratendes Gutachten
  • Abstimmung: 14 Tage, qualifizierte Mehrheit von 67 %
  • Inkrafttreten: 7 Tage nach der Genehmigung
Artikel 37. Unabänderliche Grundsätze
Folgende Grundsätze sind auch durch qualifizierte Mehrheit NICHT änderbar:
  • 1 Person = 1 Stimme: Die unbedingte Gleichheit aller Erdlinge
  • Nur Einzelpersonen stimmen ab: Strukturen besitzen kein kollektives Stimmrecht
  • Offenheit und Transparenz von Beschlüssen und Finanzen: Alle Beschlüsse des DAO, Abstimmungen, Finanztransaktionen des Fonds und Handlungen der Vollzugsstrukturen sind öffentlich und on-chain zugänglich. Personenbezogene Daten und biometrische Informationen der Teilnehmer sind hingegen nicht öffentlich - sie sind nach Artikel 13 diese Chartas geschützt. Transparenz bezieht sich auf das Handeln der Institutionen, nicht auf persönliche Daten der Menschen
  • Freiwilligkeit: Teilnahme und Austritt sind frei
ABSCHNITT 12

Schlussbestimmungen

Artikel 38. Inkrafttreten
Dieses Charta tritt mit seiner Veröffentlichung auf der Website des Volkes der Erdlinge unter www.earth-lings.org in Kraft.
Artikel 39. Übergangszeitraum

Mit der Annahme diese Chartas wird ein Übergangszeitraum von 90 Tagen festgelegt für:

  • Den Aufbau der technischen Infrastruktur
  • Die Wahl der ersten Core Nodes und des Emergency Multisig
  • Die Überführung bestehender Strukturen in das neue Modell
  • Die Einweisung der Erdlinge in die neuen Verfahren
ANLAGE

Übersichtstabelle der Beschlussverfahren

Diese Tabelle systematisiert die Abstimmungsschwellen und Verfahren der Beschlussfassung im Volk der Erdlinge. Bei Widersprüchen zwischen der Tabelle und dem Text des jeweiligen Abschnitts hat der Dokumenttext Vorrang.

Beschlüsse der DAO-Vollversammlung
Laufende Angelegenheiten

Schwelle: 51 % | Quorum: 20 %

Genehmigung von Zellenprojekten, Förderverteilung bis 10.000 EC, Verfahrensfragen

Fristen: 7 Tage Beratung + 7 Tage Abstimmung

Bedeutsame Angelegenheiten

Schwelle: 67 % | Quorum: 20 %

Förderverteilung über 10.000 EC, Wahl der Core Nodes und des Emergency Multisig, Befugnisbeschränkung (Grundstufe)

Fristen: 14 Tage Beratung + 7 Tage Abstimmung

Kritische Angelegenheiten

Schwelle: 67-75 % | Quorum: 25 %

Chartaänderungen, Befugnisbeschränkung (erweiterte Stufe), Abberufung von Core Nodes / Emergency Multisig

Fristen: 21 Tage Beratung + 14 Tage Abstimmung

Befugnisse der Vollzugsstrukturen
Core Nodes

Befugnisse: Technische Infrastrukturunterstützung, Vorbereitung von Vorschlägen für das DAO, Koordination zwischen den Zellen

Beschränkungen: Treffen keine Entscheidungen über die Ressourcenverteilung, stimmen nicht im Namen des DAO ab

Kontrolle: Rotation alle 6 Monate, vierteljährlicher Bericht an die DAO-Vollversammlung

Emergency Multisig

Befugnisse: Notfallaussetzung von Smart Contracts bei Sicherheitsbedrohungen, Schutzmaßnahmen bei Cyberangriffen

Beschränkungen: Handeln ausschließlich bei kritischen Bedrohungen, Berichtspflicht binnen 24 Stunden

Kontrolle: Nachträgliche Billigung durch das DAO binnen 7 Tagen, Abberufung durch Beschluss des DAO

Unabhängiger Rat

Befugnisse: Ethische Prüfung, Empfehlungen, öffentliche Gutachten

Beschränkungen: Beratender Charakter; kein Vetorecht

Kontrolle: Jährlicher öffentlicher Bericht, Neuwahl alle 3 Jahre