Artikel 17. Unveräußerlichkeit der Zugehörigkeit
Die Zugehörigkeit zum Volk der Erdlinge ist unveräußerlich. Niemand kann unter irgendwelchen Umständen aus dem Volk der Erdlinge ausgeschlossen werden. Wer Erdling geworden ist, bleibt es, bis er selbst den Austritt erklärt.
Dieser Grundsatz folgt unmittelbar aus der Erklärung der Erdlinge: Die Freiheit gehört jedem Menschen, und keine Mehrheit ist berechtigt, jemandem die Zugehörigkeit zu einem Volk zu entziehen, dem er freiwillig beigetreten ist.
Bei Verstößen gegen die Regeln und Grundsätze des Volkes der Erdlinge können beschränkende Maßnahmen ergriffen werden — jedoch kein Ausschluss.
Artikel 18. Freiwilliger Austritt
Jeder Erdling hat das Recht, jederzeit freiwillig seine Teilnahme am Volk der Erdlinge zu beenden. Dieses Recht ist bedingungslos und erfordert keine Angabe von Gründen.
Austrittsverfahren:
- Der Erdling reicht über sein persönliches Konto auf der Plattform der Erdlinge eine Austrittserklärung ein
- Das System fordert eine Bestätigung der Entscheidung an. Zwischen erster Erklärung und Bestätigung müssen mindestens 72 Stunden vergehen — dies dient dem Schutz vor impulsiven Entscheidungen
- Nach der Bestätigung wird der SBT-Ausweis des Erdlings innerhalb von 24 Stunden annulliert, der Zugang zu Abstimmungen und internen Diensten endet
- Der Austritt wird mit der Annullierung des SBT-Ausweises wirksam
Earthlings Coin beim Austritt:
Die im Wallet des ausscheidenden Erdlings befindlichen Earthlings Coin verbleiben in seinem Eigentum. Token werden weder eingezogen noch annulliert. Nach dem Verlust des Erdling-Status verliert der Token-Inhaber das Stimmrecht im DAO sowie den Zugang zu internen Diensten, behält aber die Möglichkeit, die Token auf externen Plattformen zu nutzen.
Wiederaufnahme:
Eine Person, die freiwillig aus dem Volk der Erdlinge ausgetreten ist, kann jederzeit wieder eintreten, indem sie das Regelverfahren der Verifizierung durchläuft und einen neuen SBT-Ausweis erhält.
Artikel 19. Ruhendstellung des Status
Ein Erdling kann seinen Status vorübergehend ruhen lassen, ohne vollständig auszutreten.
Gründe für die Ruhendstellung:
- Persönliche Umstände, die eine Pause erforderlich machen
- Längerfeitige Verhinderung der Teilnahme am Gemeinschaftsleben
- Sonstige Gründe nach eigenem Ermessen des Erdlings
Folgen der Ruhendstellung:
- Der SBT-Ausweis bleibt erhalten, wird jedoch als „ruhend" gekennzeichnet
- Das Stimmrecht wird ausgesetzt
- Die Stimme eines ruhenden Erdlings wird bei der Quorumberechnung nicht gezählt
- Der Zugang zu Informationsressourcen bleibt erhalten
- Earthlings Coin verbleiben ohne Einschränkungen im Wallet
Dauer der Ruhendstellung:
Die Ruhendstellung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Erdling die Wiederaufnahme der Teilnahme erklärt, höchstens jedoch 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten sendet das System eine Anfrage bezüglich der Absichten des Erdlings. Geht innerhalb von 30 Tagen keine Antwort ein, wechselt der Status in „inaktiv".
Wiederaufnahme:
Zur Wiederherstellung des aktiven Status genügt eine Erklärung über das persönliche Konto. Eine erneute Verifizierung ist nicht erforderlich.
Artikel 20. Inaktive Teilnehmer
Ein Erdling gilt als inaktiv, wenn er:
- innerhalb von 12 Monaten an keiner Abstimmung teilgenommen hat
- innerhalb von 12 Monaten keine Handlung auf der Plattform vorgenommen hat
- auf eine Statusbestätigungsanfrage nicht geantwortet hat
Folgen der Inaktivität:
- Der SBT-Ausweis bleibt erhalten, wird jedoch als „inaktiv" gekennzeichnet
- Die Stimme eines inaktiven Erdlings wird bei der Quorumberechnung nicht gezählt
- Das Stimmrecht bleibt bestehen und kann jederzeit ausgeübt werden
- Bei der ersten Handlung (Abstimmung, Anmeldung auf der Plattform) wird der aktive Status automatisch wiederhergestellt
Der Inaktivitätsmechanismus schützt das System vor einer künstlichen Erhöhung der Quorumanforderungen und wahrt zugleich das Recht jedes Erdlings, jederzeit zur Teilnahme zurückzukehren.
Artikel 21. Beendigung des Status durch Tod
Im Todesfall eines Erdlings:
- Wird der SBT-Ausweis nach Eingang verlässlicher Todesnachricht annulliert
- Werden die Earthlings Coin als Kryptoaktiva nach dem anwendbaren Recht und unter dem Vorbehalt vererbt, dass die Erben Zugang zum Wallet haben
- Übernimmt das Volk der Erdlinge keine Verpflichtung zur Übertragung von Vermögenswerten an Erben und verfügt über keine technische Möglichkeit zur Wiederherstellung des Wallet-Zugangs
Artikel 22. Beschränkung von Befugnissen
Bei Verstößen gegen die Regeln und Grundsätze des Volkes der Erdlinge können beschränkende Maßnahmen gegen einen Erdling ergriffen werden. Die Beschränkung von Befugnissen entzieht der betreffenden Person nicht den Erdling-Status, schränkt jedoch bestimmte Rechte und Möglichkeiten befristet oder unbefristet ein.
Arten der Beschränkung (abgestuft nach Eingriffstiefe):
Stufe 1 — Verwarnung
Öffentliche Feststellung des Verstoßes ohne Rechtsbeschränkung. Die Verwarnung verbleibt in der Akte und wird bei der Beurteilung späterer Verstöße berücksichtigt.
Stufe 2 — Beschränkung der Zellenteilnahme
Vorübergehendes Verbot der Gründung neuer Zellen oder des Beitritts zu bestehenden. Dauer: 1 bis 12 Monate.
Stufe 3 — Beschränkung des Initiativrechts
Vorübergehendes Verbot der Einreichung von Vorschlägen im DAO. Das Recht zur Abstimmung über Vorschläge anderer bleibt bestehen. Dauer: 1 bis 12 Monate.
Stufe 4 — Aussetzung des Stimmrechts
Vorübergehende Aussetzung des Stimmrechts im DAO. Dauer: 1 bis 24 Monate.
Stufe 5 — Einschränkung des Dienstzugangs
Einschränkung des Zugangs zu einzelnen Diensten der Plattform (außer Grundfunktionen). Dauer: 1 bis 24 Monate.
Stufe 6 — Umfassende Beschränkung
Kombination mehrerer Beschränkungen. Anwendbar bei systematischen oder schwerwiegenden Verstößen. Dauer: 6 bis 36 Monate.
Gründe für Beschränkungen:
- Verstoß gegen die ethischen Grundsätze des Volkes der Erdlinge
- Vorsätzliches Verschweigen eines Interessenkonflikts
- Missbrauch der DAO-Mechanismen (Spam-Vorschläge, Manipulationen)
- Handlungen, die dem Ansehen des Volkes der Erdlinge schaden
- Verletzung der Privatsphäre anderer Erdlinge
- Systematische Nichterfüllung freiwillig übernommener Verpflichtungen
Verfahren zur Verhängung von Beschränkungen:
- Einleitung: Jeder Erdling oder eine Gruppe von Erdlingen (mindestens 5 Personen) kann durch Einreichung einer Begründung die Überprüfung einer Beschränkungsfrage einleiten
- Vorprüfung: Der Unabhängige Rat prüft die Begründetheit der Initiative innerhalb von 14 Tagen und veröffentlicht eine Empfehlung
- Anhörungsrecht: Der betroffene Erdling hat das Recht, vollständige Auskunft über die erhobenen Vorwürfe zu erhalten, seinen Standpunkt darzulegen und andere Erdlinge zur Unterstützung hinzuzuziehen
- Beratung: Öffentliche Beratungszeit von mindestens 14 Tagen (für Stufen 1–3) oder 21 Tagen (für Stufen 4–6)
- Abstimmung: Stufen 1–3: Beschluss mit 67 % bei Quorum 20 %. Stufen 4–6: Beschluss mit 75 % bei Quorum 25 %
- Vollzug: Beschränkungen treten 48 Stunden nach Abschluss der Abstimmung in Kraft
Vorzeitige Aufhebung von Beschränkungen:
Beschränkungen können vor Ablauf der Frist aufgehoben werden: nach Ablauf der Hälfte der Frist — durch Beschluss des DAO mit 51 %; jederzeit — durch Beschluss des DAO mit 67 %. Die Einleitung der vorzeitigen Aufhebung kann der betroffene Erdling selbst oder jeder andere Erdling veranlassen.
Beschwerde:
Ein Erdling kann einen Beschränkungsbeschluss innerhalb von 30 Tagen anfechten. Die Beschwerde wird von der DAO-Vollversammlung geprüft. Zur Aufhebung des Beschlusses ist eine Mehrheit von 60 % bei einem Quorum von 20 % erforderlich.