Drei grundlegende Rechtspfeiler des Volkes der Earthlings
Freiheit von Herrschaftssystemen
Das Recht von Individuen, Assoziationsformen und Infrastrukturen zu schaffen, in denen Technologie, Wirtschaft und Regierungsführung dem Menschen dienen, anstatt ihn zum Objekt von Kontrolle zu machen.
Das Recht auf Bewahrung des Lebens
Die Anerkennung des menschlichen Lebens, der natürlichen Umwelt und der Existenzbedingungen künftiger Generationen als höchste Werte, die eines rechtlichen Schutzes bedürfen.
Transnationale Selbstbestimmung
Eine zeitgemäße Form der Ausübung des Selbstbestimmungsrechts unter Bedingungen, in denen eine Gemeinschaft durch den Willen von Individuen entsteht und weder durch Territorium noch Ethnizität noch Staatlichkeit definiert wird.
Die Konstituierung des Volkes der Earthlings wird als Ausübung des fundamentalen Rechts auf kollektive Selbstbestimmung in einer globalisierten Welt vorgeschlagen. Diese Initiative negiert historische Formen der Volkszugehörigkeit nicht, sondern stellt die Frage nach der Möglichkeit ihrer weiteren Entwicklung.
Rechtliche Einordnung
Das Volk der Earthlings wird verstanden als eine freiwillige transnationale Gemeinschaft, gegründet auf der freien Selbstbestimmung von Individuen, die durch gemeinsame Grundsätze planetarer Verantwortung, Menschenrechte, Generationengerechtigkeit und technologischer Ethik verbunden sind.
Artikel 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte legt fest, dass alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung besitzen. Dieses Dokument behauptet nicht, dass das geltende Völkerrecht diese genaue Form der Volkwerdung bereits unmittelbar beschreibt; es zeigt jedoch, dass deren Erörterung der grundlegenden Logik des Völkerrechts nicht widerspricht und in seinem Rahmen begründet werden kann.
Der grundlegende Unterschied zwischen dem Volk der Earthlings und jeder Vereinigung, NGO oder sozialen Bewegung besteht darin: Die Earthlings schaffen keine thematische Organisation, sondern eine Form der Zugehörigkeit — mit verifizierter Identität, demokratischer Selbstverwaltung, einem permanenten Register und einem Mechanismus für den kollektiven Willensausdruck. Genau diese Kombination — Register, Selbstverwaltung, Verifizierung — unterscheidet ein Volk von einer Gruppe von Menschen mit gemeinsamen Interessen.
Das Recht auf Selbstbestimmung wurde historisch auf bereits bestehende Völker angewandt. Nirgendwo im Völkerrecht gibt es jedoch ein Verbot der Bildung neuer Völker — jedes heute existierende Volk ist irgendwann entstanden. Die Earthlings beanspruchen kein Territorium und bedrohen keine staatliche Souveränität; sie schlagen eine zusätzliche Ebene der Zugehörigkeit vor, die mit jeder Staatsbürgerschaft vereinbar ist.
Eine wichtige Klarstellung zur Repräsentation
Das Volk der Earthlings erhebt keinen Anspruch darauf, die gesamte Menschheit zu repräsentieren. Die Begriffe "Menschheit" und "Zivilisation" tragen breite philosophische Bedeutung, verfügen jedoch über keinen definierten Mechanismus zur Äußerung eines kollektiven Willens.
In diesem Stadium ist ausschließlich die Rede von jenen Individuen, die:
- der Erklärung der Earthlings freiwillig beigetreten sind;
- die vorgeschriebene Verfahrensüberprüfung der individuellen Einzigartigkeit abgeschlossen haben;
- bewusst die zusätzliche Identität eines Gemeinschaftsmitglieds angenommen haben.
Demzufolge besteht die Aufgabe der Initiative nicht in der Anmaßung des Sprecherrechts für die Menschheit, sondern in der Schaffung eines rechtlichen Mechanismus und Präzedenzfalls, der zeigen kann, wie der transnationale Wille von Individuen in Fragen von planetarem Ausmaß institutionell zum Ausdruck gebracht werden kann.
Identifizierung einer systemischen Rechtslücke
Das gegenwärtige internationale System ist vorwiegend vertikal organisiert:
- Der Einzelne erlangt politische Repräsentation in erster Linie über den Staat;
- Staaten sind in internationalen Organisationen vertreten;
- Internationale Organisationen handeln vorwiegend auf der Grundlage des Willens ihrer Mitgliedstaaten.
Was fehlt, ist eine stabile horizontale Ebene - ein rechtlich formalisiertes Band zwischen Menschen verschiedener Staaten als einheitliche freiwillige Gemeinschaft, die in der Lage ist:
- einen gemeinsamen Willen in planetaren Angelegenheiten zum Ausdruck zu bringen;
- kollektive Entscheidungen außerhalb des Rahmens nationaler Repräsentation zu treffen;
- eine eigene institutionelle Rechenschaftspflicht für solche Entscheidungen zu tragen.
Die Rechtslücke besteht darin, dass die tatsächliche Zugehörigkeit jedes Menschen zu einem einzigen Planeten und seine Abhängigkeit von gemeinsamen Risiken nicht von einem entsprechenden rechtlichen Mechanismus für den kollektiven Willensausdruck auf transnationaler Ebene begleitet wird.
Es geht nicht darum, dass die Menschheit völlig ohne Vertretung ist — die UN-Mitgliedstaaten sprechen formell im Namen ihrer Bürger. Die strukturelle Lücke liegt anderswo: Den Menschen fehlt ein Mechanismus für die direkte kollektive Beteiligung an planetären Fragen jenseits staatlicher Vermittlung. 500 Millionen Menschen werden von keinem Staat überhaupt vertreten.