Völkerrecht und Rechtspersönlichkeit
Ein neues Völkerrechtssubjekt
Das Völkerrecht wurde von Staaten für Staaten geschrieben. Seine klassischen Subjekte sind Länder mit einem Territorium, einer Bevölkerung und einer Regierung, und fast alles andere gilt als abgeleitet: Organisationen, die von Staaten geschaffen werden, oder Einzelne, die durch sie geschützt werden. Doch das System war nie so geschlossen, wie es aussieht. Die Kategorie dessen, wer als Subjekt zählt, hat sich schon einmal erweitert, und sie kann sich erneut erweitern.
Earthlings stellt eine präzise Frage statt einer Parole: Kann ein Volk durch die freie Entscheidung Einzelner entstehen, über jede Grenze hinweg zusammenhalten und rechtlich anerkannt werden, ohne auch nur einen einzigen Quadratmeter Land zu besitzen? Es beansprucht kein Territorium, erhebt keinen Hoheitsanspruch über irgendjemanden und strebt keine Abspaltung an. Was es vorschlägt, ist ein Sui-generis-Subjekt - eines neuer Art - dessen Legitimität auf freiwilliger Mitgliedschaft, geprüfter Identität und transparenter Selbstverwaltung beruht und nicht auf Eroberung oder Grenzen.
Dies ist keine Forderung, morgen anerkannt zu werden. Es ist die bewusste Errichtung einer institutionellen Wirklichkeit - einer echten Mitgliedschaft, echter Verfahren, eines echten Nachweises - die das Völkerrecht nach seinen eigenen Maßstäben prüfen kann. Das Argument lautet, dass ein solches Volk der Logik der bestehenden Ordnung nicht widerspricht; es erweitert sie und füllt eine Lücke, die die Ordnung selbst offen gelassen hat.
Was sich dadurch ändert
Rechtspersönlichkeit ist nicht auf Staaten beschränkt
Bereits 1949 stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass die Vereinten Nationen völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit besaßen, obwohl sie kein Staat waren. Die Tür zu nichtstaatlichen Subjekten steht seither offen. Earthlings tritt hindurch, ohne die Attribute der Staatlichkeit zu beanspruchen.
Rechtspersönlichkeit ohne Territorium ist bereits Realität
Der Souveräne Malteserorden besitzt kein Territorium, unterhält aber diplomatische Beziehungen zu mehr als hundert Staaten, stellt Pässe aus und nimmt als Beobachter an den Vereinten Nationen teil. Er ist der lebende Beweis dafür, dass die Verbindung zwischen Rechtsstellung und Land eine Konvention ist und kein Naturgesetz.
Ein Volk kann durch Wahl bestimmt werden, nicht durch Herkunft
Selbstbestimmung gilt als eine Verpflichtung, die allen gegenüber besteht, doch das Völkerrecht definiert bewusst nie, wer als Volk zählt. Dieses Schweigen ist keine Mauer, sondern eine Öffnung: Nichts verbietet ein Volk, das sich durch bewussten Beitritt konstituiert und nicht durch Abstammung, Ethnie oder den Zufall der Geburt.
Eine horizontale Lücke füllen, nicht Macht ergreifen
Einzelne werden vertikal vertreten - durch ihren Staat und dann durch die Organisationen, die Staaten schaffen. Was fehlt, ist eine horizontale Ebene: ein rechtmäßiger Weg für Menschen verschiedener Länder, einen gemeinsamen Willen in planetaren Angelegenheiten zum Ausdruck zu bringen. Earthlings ist dazu gedacht, diesen leeren Raum einzunehmen, nicht jemanden darin zu verdrängen.
Legitimität, die verdient und nicht erklärt wird
Ein Sui-generis-Subjekt kann sich nicht selbst ins Dasein wählen. Seine Stellung wächst aus Größe, echter Teilhabe, transparentem Verfahren und gutem Glauben, der offen für äußere Prüfung ist. Der Anspruch ist von Anfang an bescheiden: ernst genommen zu werden, während es sich beweist, und nicht durch bloße Behauptung einen Status zugesprochen zu bekommen.
Lesen Sie die rechtliche Begründung
Die vollständige rechtliche Argumentation legt die Lehren, Präzedenzfälle und Grenzen hinter der Idee von Earthlings als einem freiwilligen, grenzüberschreitenden Volk innerhalb des Völkerrechts dar.
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