Das Völkerrecht bildete sich nicht inmitten einer Vielzahl konkurrierender Modelle heraus, sondern in einer Epoche, in der der Staat die am weitesten entwickelte und institutionell vollendetste Form politischer Organisation war. Deshalb wurde gerade der Staat zum ursprünglichen Modell der Rechtssubjektivität. Das ist kein theoretischer Fehler, sondern ein Abbild der historischen Wirklichkeit.
Daraus ergeben sich zwei Extreme - und beide sind falsch. Entweder wird der Staat zu einem einzigartigen und ganz besonderen Subjekt erklärt, oder alle Subjekte werden eingeebnet. Genauer trifft ein Drittes zu: Der Staat ist weder eine Ausnahme noch ein universelles Modell, sondern der historisch erste vollständig entwickelte Fall eines allgemeineren Prozesses institutioneller Herausbildung. Wie die Wirbeltiere in der Biologie: nicht das universelle Modell des Lebens, doch ohne aufgehört zu haben, dessen wichtigstes Beispiel zu sein - sie haben lediglich ihren Platz innerhalb einer allgemeineren Theorie eingenommen. Dann hören die "Ausnahmen" der Doktrin (internationale Organisationen, Bewegungen, Völker, das Individuum, der Heilige Stuhl) auf, Anbauten an ein Gebäude zu sein, und werden zu verschiedenen historischen Formen eines einzigen Prozesses.
Was aber unterscheidet den Staat am tiefsten? Nicht das Territorium und nicht die Souveränität, sondern das Monopol auf Zwang (die klassische Weber'sche Formel). Doch bei genauem Lesen beschreibt sie nicht die Subjektstellung, sondern eine Weise, die normative Ordnung zu sichern. Und dann stellt sich die vielleicht stärkste Frage des ganzen Themas - äußerst vorsichtig gestellt:
Ist die Fähigkeit zum Zwang eine notwendige Bedingung für die Entstehung einer stabilen normativen Ordnung - oder nur eine der historisch vorherrschenden Technologien ihrer Aufrechterhaltung?
Die These behauptet nicht, dass Zwang überflüssig sei. Sie weigert sich lediglich, als bewiesen anzusehen, dass es keine anderen Mechanismen stabiler Ordnung gibt.