Unabhängiger Rat der Earthlings

Vertrauensinstitution des Volkes Earthlings · in den Gründungsdokumenten vorgesehen, gebildet, sobald der Mitgliederbestand des Volkes gewonnen ist

Dieses Dokument konkretisiert die Bestimmungen der Artikel 4 des Earthlings-Chartas und definiert den Status, die Befugnisse und das Bildungsverfahren des Unabhängigen Rates der Earthlings.
ABSCHNITT 01

Zweck und Mission

Der Unabhängige Rat der Earthlings (im Folgenden - der Rat) wird als externes und autonomes beratendes Gremium gebildet, dessen Aufgabe es ist, zu beobachten, inwieweit sich das Volk Earthlings im Einklang mit seinen erklärten Werten entwickelt: Freiheit, Bewusstheit, Ethik, Nachhaltigkeit sowie Respekt für jeden Menschen und den Planeten.

Der Rat ist kein Teil der Führungsstrukturen des Volkes und ihnen nicht untergeordnet. Seine Mission ist es, das Gewissen und der Spiegel des Volkes Earthlings zu sein, eine unvoreingenommene Bewertung von Prozessen zu liefern, Interessenkonflikte zu verhindern und zu lösen sowie Empfehlungen für die strategische und ethische Entwicklung zu formulieren.

ABSCHNITT 02

Funktionen des Rates

Ethisches Audit
  • Bewertung der Handlungen von Organen und Vertretern des Volkes Earthlings aus der Perspektive ethischer, ökologischer und rechtlicher Standards
  • Analyse von Fällen im Zusammenhang mit internen Konflikten, Diskriminierung, Vertrauensbruch
Öffentliche Expertise
  • Unabhängige Bewertung von Schlüsselentscheidungen, Strategien und Initiativen
  • Unterstützung bei der Bestimmung der Nachhaltigkeit und Übereinstimmung mit erklärten Zielen
Transparenz und Rechenschaftspflicht
  • Veröffentlichung eines jährlichen öffentlichen Berichts über den Zustand des Volkes
  • Organisation öffentlicher Anhörungen und Sammlung von Feedback
Internationale Vertretung
  • Stärkung der Legitimität des Volkes auf der Weltbühne
  • Einbindung der globalen wissenschaftlichen, menschenrechtlichen und ökologischen Gemeinschaft
ABSCHNITT 03

Zusammensetzung des Rates

Der Rat besteht aus Earthlings mit anerkannter Expertise, die nicht an der operativen Führung des Volkes teilnehmen:

Ökologen

Klimatologen und Spezialisten für nachhaltige Entwicklung

Ökonomen

Futurologen und Spezialisten für neue Wirtschaft

Philosophen

Spezialisten für Ethik und Philosophie

Menschenrechtsverteidiger

Kulturelle Führungspersönlichkeiten und Menschenrechtsverteidiger

Wissenschaftler

Vertreter wissenschaftlicher und Bildungseinrichtungen

Aktivisten

Vertreter lokaler und indigener Gemeinschaften

Kandidaten werden durch offene Abstimmung des Volkes Earthlings nach vorheriger Diskussion und Experteninterview geprüft und genehmigt.
Der Rat besteht aus 7-11 externen Experten. Die Ratsmitglieder werden von der DAO der Earthlings mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt, mit möglicher Rotation.
ABSCHNITT 04

Arbeitsprinzipien

  • Unabhängigkeit: Ratsmitglieder sind den Führungsorganen des Volkes nicht untergeordnet und erhalten von ihnen keine Vergütung
  • Transparenz: Alle Schlussfolgerungen und Berichte des Rates werden offen veröffentlicht
  • Gewaltlosigkeit und Respekt: Der Rat führt den Dialog ohne Anschuldigungen oder Druck
  • Meinungsvielfalt: Ausgewogenheit der Meinungen und kulturellen Perspektiven, Vertretung des Globalen Südens
ABSCHNITT 05

Tätigkeitsformate

Online-Sitzungen

Vierteljährlich

Jahreskonferenz

Mit offener Teilnahme

Veröffentlichungen

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Arbeitsgruppen

Zu Ethik, Rechten, Nachhaltigkeit

ABSCHNITT 06

Rechte des Rates

  • Recht, öffentliche Kommentare und Empfehlungen an das Volk Earthlings zu richten
  • Recht, öffentliche Diskussionen zu dringenden Fragen zu initiieren
  • Recht, dem Volk Earthlings eine Überprüfung der Zusammensetzung des Core Nodes, Emergency Multisig oder anderer Dienststrukturen zu empfehlen
  • Recht, dem Volk Earthlings Kandidaten für neue Ratsmitglieder zu empfehlen (die endgültige Entscheidung trifft die DAO mit qualifizierter Mehrheit)
ABSCHNITT 07

Gewährleistung der Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit des Rates wird durch obligatorische Erklärung von Interessenkonflikten, Stimmenthaltung bei persönlichem Interesse, Mitgliederrotation und öffentliche Bekanntgabe aller Entscheidungen gewährleistet.

Detaillierte Verfahren werden durch die Geschäftsordnung des Rates festgelegt.

ABSCHNITT 08

Rechtsstatus und Legitimität des Rates

Rechtsstatus: Der Unabhängige Rat der Earthlings ist ein autonomes Aufsichts- und Beratungsgremium, das nicht Teil des Führungssystems des Volkes Earthlings ist und keine Exekutivbefugnisse besitzt. Er wird als ethischer Orientierungspunkt und Beobachter der Einhaltung der in der Erklärung und Charta des Volkes Earthlings festgelegten Prinzipien fungieren.

Der Rat arbeitet auf der Grundlage eines ethischen und öffentlichen Mandats, das ihm vom Volk Earthlings erteilt wurde. Seine Entscheidungen haben beratenden und reputationsbezogenen Charakter und begründen keine rechtlichen Verpflichtungen für die Teilnehmer.

Legitimität des Rates: Der Rat leitet seine Legitimität nicht aus staatlichem oder internationalem Recht ab, sondern aus dem Vertrauen des Volkes Earthlings selbst - derjenigen, die ihm freiwillig beigetreten sind. Das Volk Earthlings spricht nicht im Namen der Menschheit und nicht für jene, die ihm nicht beigetreten sind. Dies ist eine Form der Selbstverwaltung, bei der Vertrauen und Offenheit Hierarchie und Zwang ersetzen.

Der Unabhängige Rat der Earthlings ist als Vertrauensinstitution des Volkes Earthlings gedacht - eine Brücke zwischen seinen ethischen Prinzipien und seiner praktischen Tätigkeit.