Rechtsstatus: Der Unabhängige Rat der Earthlings ist ein autonomes Aufsichts- und Beratungsgremium, das nicht Teil des Führungssystems des Volkes Earthlings ist und keine Exekutivbefugnisse besitzt. Er wird als ethischer Orientierungspunkt und Beobachter der Einhaltung der in der Erklärung und Charta des Volkes Earthlings festgelegten Prinzipien fungieren.
Der Rat arbeitet auf der Grundlage eines ethischen und öffentlichen Mandats, das ihm vom Volk Earthlings erteilt wurde. Seine Entscheidungen haben beratenden und reputationsbezogenen Charakter und begründen keine rechtlichen Verpflichtungen für die Teilnehmer.
Legitimität des Rates: Der Rat leitet seine Legitimität nicht aus staatlichem oder internationalem Recht ab, sondern aus dem Vertrauen des Volkes Earthlings selbst - derjenigen, die ihm freiwillig beigetreten sind. Das Volk Earthlings spricht nicht im Namen der Menschheit und nicht für jene, die ihm nicht beigetreten sind. Dies ist eine Form der Selbstverwaltung, bei der Vertrauen und Offenheit Hierarchie und Zwang ersetzen.
Der Unabhängige Rat der Earthlings ist als Vertrauensinstitution des Volkes Earthlings gedacht - eine Brücke zwischen seinen ethischen Prinzipien und seiner praktischen Tätigkeit.